Das Wichtigste zum Thema "Abfindung nach 4 Jahren"
Es existiert keine allgemeine Pflicht zur Zahlung einer Abfindung. Viele Arbeitgeber nutzen dennoch die Möglichkeit, Sie mittels einer Abfindung von der Erhebung einer Kündigungsschutzklage abzuhalten
Eine längere Unternehmenszugehörigkeit, ein höheres Alter oder auch gesundheitliche Einschränkungen – all dies sind Faktoren, die eine Kündigung erschweren können. Gleichzeitig verbessern sich so Ihre Chancen, mit Hilfe Ihres Anwalts eine höhere Abfindung auszuhandeln
Sofern sich Arbeitgeber an den Angaben des Kündigungsschutzgesetzes orientieren, liegt die Höhe der Abfindung nach 4 Jahren bei 2 Monatsgehältern. Je nachdem, welche Gründe für die Kündigung vorliegen, kann diese jedoch auch deutlich höher bemessen sein
Nutzen Sie unsere Erstberatung durch Arbeitsrecht-Experten und erfahren Sie umgehend, was Ihnen zusteht.
1Der Anspruch auf eine Abfindung nach 4 Jahren: Wann steht Sie Ihnen zu?
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kommt es vielfach zu einer einmaligen Geldzahlung. Diese wird als Abfindung bezeichnet. Neben der Kündigung kann auch ein beidseitig geschlossener Aufhebungsvertrag dazu führen, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Abfindung zahlt. Nehmen Sie jedoch selbst eine neue Stelle an und kündigen Ihr bisheriges Arbeitsverhältnis, können Sie in aller Regel nicht mit einer Abfindung rechnen.
Nach 4 Jahren eine Abfindung fordern: Unter diesen Voraussetzungen ist es möglich
Auch wenn es gesetzlich keine klar definierten Regeln zur Zahlung einer Abfindung gibt, so haben sich dennoch einige Grundsätze etabliert.
Wir möchten Ihnen daher aufzeigen, wann es sich lohnen kann, eine Abfindung zu fordern.
Tipp:
Oft wirkt bereits der Hinweis auf einen Rechtsbeistand Wunder, denn angesichts einer drohenden Kündigungsschutzklage sind viele Arbeitgeber bereit, Ihnen als Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen.
Der Hauptgrund für eine Abfindung nach 4 Jahren: Die betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigungfällt unter den Bereich der ordentlichen Kündigung. Sie erfolgt regulär mit einer Kündigungsfrist, die sich anhand Ihres Arbeitsvertrags bemisst.
Laut § 1 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) ist es möglich, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung anbietet.
Um diese zu erhalten
muss die Abfindung direkt im Kündigungsschreiben angeboten werden
es sich um eine auf betriebliche Erfordernisse gestützte Kündigung handeln
und Sie müssen auf das Einlegen einer Kündigungsschutzklage verzichten
Wie Sie anhand dieser Auflistung sehen, besteht hier keineswegs eine Pflicht des Arbeitgebers, Ihnen nach 4 Jahren eine Abfindung zu zahlen. Der Arbeitgeber umgeht jedoch auf diese Weise einen möglichen Prozess vor dem Arbeitsgericht.
Bei einem Ihnen zugegangen Kündigungsschreiben fehlt ein entsprechendes Angebot? Auch das besagt nicht zwingend, dass Sie nicht dennoch eine Abfindung beanspruchen können. Wenden Sie sich am besten schnellstmöglich an einen unserer Partneranwälte von helpcheck.de, denn zum Einlegen einer Kündigungsschutzklage müssen Sie die 3-Wochen-Frist beachten.
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Pauschale Abfindungen entsprechend des Sozialplans
Finden in Ihrem Unternehmen umfassende Veränderungen statt, so geht dies oftmals mit dem Verlust zahlreicher Arbeitsplätze einher.
Da jedoch jeder Arbeitnehmer bestmöglich geschützt werden soll, erarbeitet der Arbeitgeber gemeinsam mit dem Betriebsrat einen Sozialplan, in welchem Abfindungsregelungen festgehalten werden.
Typischerweise werden dabei die Faktoren Alter, Betriebszugehörigkeit, Kinder und Gesundheit berücksichtigt. Dementsprechend fällt Ihre Abfindung nach 4 Jahren höher aus, als wenn Sie erst 2 Jahre für das Unternehmen tätig sind.
Abfindung trotz fristloser Kündigung
Grundsätzlich müssen Arbeitgeber sich an die im Arbeits- oder Tarifvertragzu findenden Fristen halten, um eine Kündigung auszusprechen.
Ausnahmen gelten hingegen im Rahmen einer verhaltensbedingten Kündigung. Dies setzt jedoch ein schweres Fehlverhalten oder aber mehrere kleine Verstöße (mit einer jeweils folgenden Abmahnung) voraus.
Durch einen Diebstahl oder ein ähnlich gravierendes Ereignis wird das Vertrauensverhältnis jedoch stark zerrüttet, sodass dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zuzumuten ist.
In diesem Fall ist nicht mit einer Abfindungszahlung zu rechnen. Ausnahmsweise anders kann dies hingegen aussehen, wenn die Kündigungsgründe eher konstruiert wirken.
Ganz unabhängig davon, ob Ihnen eine Abfindung zustehen könnte, sollten Sie hier anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um sich bestmöglich gegen die Vorwürfe verteidigen zu können. Greifen Sie diesbezüglich gern auf die Möglichkeit unserer kostenlosen Erstberatung von helpcheck.de zurück.
Bei einer Kündigung fällt die Entscheidung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses stets einseitig aus, auch wenn die Höhe der Abfindung selbst Verhandlungssache ist. Demgegenüber handelt es sich bei einem Aufhebungsvertrag um einen zweiseitigen Vertrag, dem Sie aktiv zustimmen müssen. Ein Aufhebungsvertrag wird Ihnen seitens des Arbeitgebers vor allem dann angeboten, wenn eine Kündigung schwierig ist oder aber die Kündigungsfrist recht lang ausfällt. Beide Gründe erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Arbeitgeber bereit ist, Ihnen nach 4 Jahren eine hohe Abfindung zu zahlen.
Nutzen Sie daher Ihre Chance, um das Beste aus der Situation zu machen.
Achtung:
Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nicht vorschnell, denn so endet das Arbeitsverhältnisses, ohne dass Sie sich auf Kündigungsschutzvorschriften berufen könnten.
Abfindungen bei einem Prozess
Haben Sie sich dazu entschieden, ein Kündigungsschutzverfahren einzuleiten, so findet dieser vor dem zuständigen Arbeitsgericht statt. Nicht zwingend muss das Verfahren jedoch mit einem Urteilsspruch des Richters enden, denn auch im Rahmen des Prozesses können Sie noch einen Vergleich schließen.
Je nachdem, wie hoch Ihre Erfolgschancen aussehen, hat dies Einfluss auf die Höhe der Abfindung, die Ihr Arbeitgeber bereit ist, Ihnen zu zahlen. Ansonsten müssen sich Arbeitgeber mitunter auf horrende Nachzahlungen einstellen, wenn sich herausstellen sollte, dass die Kündigung unwirksam ist.
Berechnung der Abfindung nach 4 Jahren
Im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung können Sie sich als Arbeitnehmer auf die Zahlung entsprechend § 1a Abs. 2 KSchG einstellen. Dies gilt selbstverständlich nur, sofern Ihnen überhaupt eine Zahlung in Aussicht gestellt wurde.
Dort wird die Höhe der Abfindung nach 4 Jahren mit 2 Monatsgehältern angegeben (pro Beschäftigungsjahr 0,5 Monatsgehälter).
Um ein halbes Monatsgehalt zu erhalten, müssen Sie mindestens 6 Monate im Betrieb tätig gewesen sein. Diese Aufrundung findet auch bei einer längeren Beschäftigungsphase statt.
Keineswegs bedeutet dies jedoch, dass Ihnen nach 4 Jahren nicht auch eine höhere Abfindung zustehen kann.
Faktoren, die typischerweise zu einer Erhöhung der Abfindungszahlung führen, sind ein höheres Alter (vor allem in der Nähe des Rentenbeginns) sowie eine leitendePositionim Unternehmen (Mit Personalverantwortung).
2Ist die Abfindung nach 4 Jahren voll zu versteuern?
Es macht einen großen Unterschied, ob Ihnen eine in Aussicht gestellte Abfindung nach 4 Jahren brutto oder netto zur Verfügung steht.
Leider müssen wir Sie an dieser Stelle jedoch enttäuschen, denn die Lohnsteuer sowie die Kirchensteuer entfallen auch auf die Abfindung. Ausgenommen sind Sozialversicherungsbeiträge. Um die akute Steuerlast zu senken, können Sie sich jedoch die Fünftelregelung zunutze machen. Nach dieser wird die einmalige Zahlung (die Abfindung) so behandelt, als wenn Sie sie über 5 Jahre hinweg bekommen hätten. Sie zahlen also einen niedrigeren Steuersatz. Um zu erfahren, wie Sie Ihre Steuerlast am besten senken, wenden Sie sich an einen Steuerberater Ihres Vertrauens.
Einige Arbeitgeber vereinbaren auch, dass Ihnen die Abfindung Brutto wie Netto zur Verfügung steht. Konkret bedeutet diese Besonderheit, dass der vereinbarte Betrag netto auf Ihrem Konto landet und der Arbeitgeber die darüberhinausgehende Steuerlast übernimmt. Dieses Vorgehen ist jedoch die Ausnahme und nicht die Regel.
3Sperrfristen beim Arbeitslosengeld durch die Abfindung
Immer dann, wenn die an sich geltenden Kündigungsfristen durch die Zahlung einer Abfindung verkürzt ausfallen, hat dies eine Sperre des Arbeitslosengelds zur Folge. An Ihrem grundsätzlich bestehenden Anspruch sowie der Höhe ändert sich zwar nichts, es kann jedoch sein, dass Ihnen erst später Arbeitslosengeld ausgezahlt wird.
Verkürzt sich die Frist beispielsweise um einen Monat, wird das Arbeitslosengeld möglicherweise auch erst einen Monat später ausgezahlt. Fällt Ihre Abfindung sehr hoch aus, kann sich dieser Umstand dennoch lohnen.
Da Abfindungen jedoch nur zu maximal 60 und minimal 25 % berücksichtigt werden, kann es auch vorkommen, dass Sie bereits 2 Wochen später Arbeitslosengeld erhalten.
Unser Tipp:
Immer dann, wenn nach einer Kündigung die Arbeitslosigkeit droht, sollten Sie die Abfindungsregelungen sehr genau beachten, um keinen finanziellen Nachteil zu erleiden.
4Eine hohe Abfindung bekommen
Um nach 4 Jahren eine besonders hohe Abfindung auszuhandeln, bedarf es nicht nur der passenden Voraussetzungen, sondern auch eines gewissen Verhandlungsgeschicks.
Obwohl sich viele Fälle auf den ersten Blick zu ähneln scheinen, so gibt es dennoch teils große Unterschiede, die Experten schnell auffallen, Laien jedoch weniger Anlass zur Sorge bereiten.
Machen Sie es sich daher leicht und lassen Sie Ihre Erfolgschancen durch einen unserer Partneranwälte von helpcheck.de prüfen. Nutzen Sie dabei auch gern unser Angebot zur kostenlosen Erstberatung.
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