Sind auch Sie betroffen?
Bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
Auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
Kostenfreie rechtliche Prüfung & Berechnung
Bereits über 12 Mio. € durchgesetzt
Der Mehrwert ist die Differenz zwischen dem Betrag, den Sie durch eine Kündigung erhalten würden bzw. bereits erhalten haben und dem Betrag, den Sie durch Widerruf und Rückabwicklung erhalten. Ihr Rückkaufswert bleibt somit unberührt.
Sollten Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben, können Sie diese bei fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen noch heute widerrufen und einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurückfordern. Auch wenn die Versicherung bereits gekündigt wurde oder ausgelaufen ist.
Sollten Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben, können Sie diese bei fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen noch heute widerrufen und einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurückfordern. Auch wenn die Versicherung bereits gekündigt wurde oder ausgelaufen ist.
Durch den Widerruf Ihres Vertrages erhalten Sie bis zu 150% Ihrer eingezahlten Beiträge zurück. Selbst bereits gekündigte oder ausgelaufene Verträge können widerrufen werden.
Bei Verträgen aller Art, also auch bei Versicherungsverträgen, ist klar zwischen einer Kündigung auf der einen und einem Widerruf auf der anderen Seite zu unterscheiden. Bei einer Kündigung lösen Sie Ihren Vertrag zu den geltenden Kündigungsbedingungen auf. Durch einen Widerruf hingegen werden Sie so gestellt, als hätten Sie den Vertrag gar nicht erst abgeschlossen.
Ein Widerruf der Lebensversicherung ist damit eine besondere Form der Vertragsauflösung. Denn zusätzlich dazu, dass Ihnen als Kunde keine Nachteile entstehen können, benötigen Sie keinen besonderen Grund. Vielmehr ist das Widerrufsrecht gesetzlich festgehalten und kann ohne jeglichen Anlass ausgeübt werden. Wichtigste Rechtsgrundlage ist § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), in dem sinngemäß steht, dass der Widerruf ein „rückwirkendes Fehlen“ der für den Abschluss notwendigen Willenserklärung bewirkt.
Übrigens:
Der Widerruf ist auch vom sogenannten Rücktritt zu trennen. Bei letzterem sind die Rechtsfolgen zwar ähnlich, er ist anders als der Widerruf aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Treten Sie als Verbraucher von einem Vertrag zurück, werden Sie „unter dem Strich“ ebenfalls so gestellt, als hätten Sie diesen nie unterschrieben.
Grundsätzlich ist ein Widerruf bei allen Lebensversicherungen möglich. Allerdings kommt es für die Entscheidung, ob vom Vertrag zurückgetreten oder ob er widerrufen wird, auf die Art des Abschlusses an.
Relevant ist der Widerruf der Lebensversicherung beim sogenannten Policenmodell. Bei dieser Abschlussart unterzeichnet der Versicherte den Antrag auf Abschluss der Versicherung und erhält die Verbraucherinformation, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den Versicherungsschein erst später. Davon zu unterscheiden ist das Antragsmodell und das damit verbundene Rücktrittsrecht, auf das wir weiter unten im Artikel noch genauer eingehen.
Beim Widerruf müssen Verbraucher außerdem zwischen Maßnahmen inner- und außerhalb der regulären Frist unterscheiden:
Gemäß § 355 Abs.2 BGB müssen Belehrungen über das Widerrufsrecht dem sogenannten Deutlichkeitsgrundsatz entsprechen. Er besagt, dass Verbraucher so über ihr Recht zum Widerruf der Lebensversicherung aufzuklären sind, dass sie es auch ohne entsprechendes Vorwissen ausüben können. Bei der Prüfung, ob eine Widerrufsbelehrung deutlich genug ist, legen die zuständigen Gerichte – einschließlich des Bundesgerichtshofs (BGH) – einen sehr strengen Maßstab an.
Ein Widerruf der Lebensversicherung ist auch dann möglich, wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde oder ausgelaufen ist. Dazu sind einige Punkte zu beachten:
Aus rechtlicher Sicht: Sowohl der Vertragsabschluss als auch das Auslaufen der Lebensversicherung sind in den entsprechenden Vertragsbedingungen geregelt. Widerrufen Sie Ihren Versicherungsvertrag, haben sowohl der vereinbarte Beginn als auch das Ende der Lebensversicherung keine Bedeutung mehr für Sie.
Die Experten von helpcheck kennen alle rechtlichen Fallstricke und mögliche Besonderheiten bestimmter Verträge. Nehmen Sie den Widerruf Ihrer Lebensversicherung daher nicht selbst in die Hand, sondern wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns. So sind Sie vom ersten Schritt an auf der sicheren Seite.
Jetzt prüfenKunden im Geltungsbereich des BGB haben den Vorteil eines sehr starken und durchdachten Verbraucherrechts. Der Gesetzgeber hat im Laufe der Zeit immer mehr Vorschriften geschaffen, die Kunden von einer ungerechtfertigten und/oder nicht nachvollziehbaren Behandlung durch Versicherer zu schützen. Der wohl wichtigste Ausfluss dessen ist die Möglichkeit, Verträge nach § 355 BGB zu widerrufen.
Hinter allen Vorschriften steckt der Gedanke, Verbraucher davor zu schützen, dass (Versicherungs-) Unternehmen ihre rechtlichen Kenntnisse ausnutzen und Kunden sprichwörtlich „übers Ohr zu hauen“. Vor allem im persönlichen Beratungsgesprächen fühlen sich Verbraucher schnell unter Druck gesetzt und unterschreiben – stellen dann aber später fest, dass die abgeschlossene Versicherung nicht ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht.
Da Versicherer naturgemäß nicht mit einem Widerruf einverstanden sind, liegen die Fälle nahezu dauerhaft bei Gerichten in ganz Deutschland.
Einige Urteile, in denen Gerichte beim Widerruf der Lebensversicherung zugunsten des Verbrauchers entschieden haben, sowie die entsprechende Begründung:
Quintessenz:
Auch wenn Versicherungsunternehmen Anträge von Kunden, besonders wenn sie für die Versicherung mit Nachteilen verbunden sind, schnell ablehnen, bestehen gute Chancen im gerichtlichen Verfahren. Es lohnt sich daher in jedem Fall, den Widerruf der Lebensversicherung einmal von den helpcheck-Experten prüfen zu lassen – unverbindlich, kostenfrei und transparent.
Entscheidend beim Widerruf einer Lebensversicherung ist die konkrete Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung. Verbrauchern kommt hier zugute, dass alle Versicherer für sämtliche Verträge einen einheitlichen Textbaustein verwenden. Ist dieser bei einer Police fehlerhaft, stehen die Chancen gut, denselben Fehler auch bei anderen – früher oder später abgeschlossenen – Versicherungen zu finden.
Eine Widerrufsbelehrung hält einer anwaltlichen bzw. gerichtlichen Deutlichkeitsprüfung etwa dann nicht stand, wenn eine oder mehrere der folgenden Punkte auf sie zutreffen:
Tipp:
Versenden Sie Widerrufsschreiben immer per Einschreiben! Nur so können Sie im Zweifel belegen, dass Sie das Dokument pünktlich an die richtige Adresse verschickt haben. Hier sind Sie als Kunde in der Beweispflicht!
Grundsätzlich gilt:
Jegliche, auch kleinste, Verstöße gegen das Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs.2 BGB machen Widerrufsbelehrungen und damit das gesamte Vertragswerk angreifbar. Scheuen Sie sich als Verbraucher nicht, Ihr Recht noch heute geltend zu machen!
Ist die Lebensversicherung erst einmal abgeschlossen, liegt ein wirksamer Vertrag auf dem Tisch. Beide Seiten haben sich damit zur Zahlung von Beiträgen bzw. zur späteren Auszahlung von Leistungen verpflichtet. Möchten Sie sich als Verbraucher wieder von der Police trennen, haben Sie dafür drei Möglichkeiten:
Auf den Rücktritt gehen wir in diesem Artikel nur kurz ein. Bei einem Rücktritt vom Vertrag erhalten Sie die eingezahlten Prämien plus Verzugszinsen erstattet. Dabei ist ein Rücktritt – wie auch der Widerruf – möglich, wenn die entsprechende Belehrung zu ungenau, unvollständig oder anderweitig nicht wirksam war.
Bei Lebensversicherung kommt ein Rücktritt nur beim sogenannten Antragsmodell, bei dem der Versicherungsnehmer der Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen bereits bei seiner Unterschrift erhalten hat, in Frage. Später wird dem Versicherten nur noch der Versicherungsschein zugesendet.
Eine Kündigung der Lebensversicherung bringt verhältnismäßig wenig Vorteile mit sich:
Dem gegenüber stehen erhebliche Nachteile, wegen derer sich Verbraucher die Kündigung ihrer Lebensversicherung zweimal überlegen sollten:
Mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung profitieren Sie von deutlich mehr Vorteilen auf der einen und nahezu keinen Nachteilen auf der anderen Seite:
Sie erhalten alle Beiträge, die Sie jemals in die Versicherung eingezahlt haben, zurück. Sie werden lediglich um die geringen Risikoanteile, die dem Versicherer zustehen, reduziert (etwa bei einer integrierten BU-Absicherung).
Die entsprechende Summe wird angemessen verzinst. Die Verzinsung gleicht die Nachteile aus, die Sie dadurch hatten, dass Ihnen das Geld nicht zur Verfügung stand.
„Unter dem Strich“ ist die so ermittelte Gesamtsumme deutlich höher als der Rückkaufswert, den Sie bei einer klassischen Kündigung erhalten würden.
Der Widerruf bewirkt, dass alle Vertragsbeziehungen aus rechtlicher Sicht niemals existiert haben. Damit erlöschen alle Rechte und Pflichten Ihrerseits.
Wir unterstützen Sie gerne beim Widerruf Ihres Vertrages!
Kostenlose VertragsprüfungDie Nachteile eines Widerrufs der Lebensversicherung sind dementsprechend sehr überschaubar:
Für den Widerruf einer Lebensversicherung kann es viele Gründe geben. Die häufigsten drei sind aber:
Der Widerruf der eigenen Lebensversicherung ist immer mit der Rückzahlung aller Beiträge plus einer angemessenen Verzinsung und gegebenenfalls weiteren Leistungen der Versicherungsgesellschaft verbunden. Wir geben Ihnen ein praktisches Beispiel.
In die Lebensversicherung wurden insgesamt 33.841, 79 Euro an Beiträgen eingezahlt. Darin enthalten sind die Beiträge für eine Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung (Todesfallschutz). Der Vertrag wurde gekündigt und anschließend widerrufen, wodurch der Versicherer bereits 21.688,70 Euro ausgezahlt hatte.
Der BGH entschied mit Urteil vom 29.07.2015 (Az. IV ZR 384/14), dass der versicherten Person weitere 6.827, 47 Euro zustehen. Sie setzen sich aus den eingezahlten Prämien abzüglich der Risikoanteile für Berufsunfähigkeit und Todesfallrisiko (3.609,16 Euro und 1.816,46 Euro) sowie abzüglich der bereits ausgezahlten Summe zusammen. Zusätzlich musste der Versicherer im vorliegenden Fall 1.668,15 Euro an Nutzungsersatz (Zinsen) zahlen, da dem Versicherungsnehmer das Geld nicht zur freien Verfügung stand.
Möchten Sie den möglichen Auszahlungsbetrag bei einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung selbst berechnen? Nutzen Sie einfach den kostenfreien Online-Rechner von helpcheck und verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck von Ihren Möglichkeiten. Unser Rechner besteht aus mehreren Stufen, die Sie nach und nach durchlaufen. Am Ende erhalten Sie einen ersten Richtwert, den Sie mit der Rückkaufsumme Ihrer Police vergleichen können.
Bitte beachten:
Allerdings ersetzt der Rechner keine professionelle und ausführliche Beratung durch unsere Experten. Er dient lediglich dazu, eine erste Einschätzung der finanziellen Vorteile des Widerrufs einer Lebensversicherung vorzunehmen.
Der Widerruf der Lebensversicherung selbst, also ein Schreiben oder eine Mail an die Versicherungsgesellschaft, ist kein „Hexenwerk“. Allerdings will das Vorhaben ausführlich geplant sein, um am Ende auch alle Ansprüche durchsetzen zu können.
Den Widerruf der eigenen Lebensversicherung selbst vorzunehmen, ist grundsätzlich nicht empfehlenswert. Das rechtliche Umfeld ist sehr komplex und Versicherungen häufig mit spezialisierten Anwälten auf derartige Kundenanfragen vorbereitet.
Demgegenüber stehen anwaltliche Leistungen. Sie haben jedoch ihren Preis, zumal viele Rechtsanwälte nicht oder nicht ausreichend Kenntnisse von der komplexen Materie des Versicherungsrechts haben. Hinzu kommt, dass der Widerruf einer Lebensversicherung je nach Vertragsart und Versicherer ein standardisiertes Vorgehen erfordert – ein Rechtsanwalt hingegen muss sich erst in die Thematik einarbeiten.
helpcheck bietet hier die ideale Lösung für Verbraucher. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und völlig unverbindliche Prüfung Ihres Vertrags, bei der Sie im ersten Schritt nur das Abschlussjahr und die Versicherungsgesellschaft angeben müssen.
Kommen wir zu dem Ergebnis, dass ein Widerruf der Lebensversicherung in Ihrem Fall möglich und aufgrund der bestehenden Rechtsprechung erfolgsversprechend ist, setzen wir Ihre Ansprüche gemeinsam mit Ihnen durch. Gebühren fallen nur an, wenn unsere spezialisierten Partneranwälte mit Ihrem Anliegen erfolgreich sind.
Für den Widerruf der Lebensversicherung sollten Verbraucher idealerweise folgende Unterlagen (Originale in Kopie) für helpcheck bereitstellen:
Dabei gilt:
Dokumente, die fehlen, fordern wir von Ihnen oder gemeinsam mit Ihnen bei der Versicherungsgesellschaft an. Das eigentliche Widerrufsschreiben senden wir nur ab, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen. Dabei werden Schriftsätze grundsätzlich mit Einschreiben versendet.
Eigenständige Widerrufe von Lebensversicherungen durch Privatpersonen haben kaum Erfolgschancen, selbst wenn sich mehrere Verbraucher zusammenschließen. Das zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit und die laufende Rechtssprechung. Nur ein spezialisierter und erfahrener Anwalt kann Ihre Ansprüche unter Berücksichtigung sämtlicher Aspekte geltend machen.
Auch eine finanzmathematische Berechnung der auszuzahlenden Summe, die von allen Versicherungsgesellschaften beim Widerruf der Lebensversicherung verlangt wird, kann von Verbrauchern ohne Fachkenntnisse nicht angestellt werden.
Daher stellen wir Ihnen an dieser Stelle kein Widerrufsschreiben als Muster zur Verfügung, denn dies könnte sich nachteilig auf Ihre Erfolgschancen auswirken.
Der Widerruf einer Lebensversicherung ist in nahezu allen Fällen, in denen die entsprechende Belehrung nicht den gesetzlichen Vorgaben genügt, möglich. Verbraucher sollten in jedem Fall prüfen lassen, ob ihr Versicherungsvertrag zu einem der betroffenen gehört und welche Möglichkeiten sie haben.
Lassen Sie sich von den erfahrenen Fachanwälten bei helpcheck helfen und versuchen Sie nicht, Ihren Vertrag alleine zu widerrufen. Die Erfahrung zeigt, dass hier leider fast alle Versuche ins Leere laufen.
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