Hilfe bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Sollten Sie als Arbeitnehmer kürzlich eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, ist es in vielen Fällen lohnenswert, schnellstmöglich dagegen vorzugehen: Oftmals ist die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwirksam oder zweifelhaft. Mit Hilfe einer professionellen arbeitsrechtlichen Unterstützung lassen sich Arbeitgeber daher häufig auf die Zahlung einer zusätzlichen Abfindung ein. Schildern Sie uns jetzt Ihr Anliegen und erhalten Sie eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung unserer Partneranwälte.
In drei einfachen Schritten zur Abfindung
1. Ersteinschätzung
Sie schildern uns Ihren Fall und erfahren, ob wir Ihnen helfen können. Unsere Partneranwälte beraten Sie anschließend kostenlos und unverbindlich zum Umgang mit Ihrer Situation.
2. Beauftragung
Sie entscheiden über das weitere Vorgehen. Nach Erteilung des Mandats unterstützen wir Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
3. Erfolg
Unsere Partneranwälte versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit Ihrem Arbeitgeber zu erzielen. Sollte kein Vergleich geschlossen werden, ziehen diese für Sie vor Gericht.
Das sagen unsere Kunden über helpcheck
Basierend auf 345 Bewertungen
Lesen Sie hier eine Auswahl:
Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Das Geld, was ich jetzt erhalten habe, hätte ich ohne die Unterstützung von helpcheck wahrscheinlich nicht selber einfordern können.
- Heike M., Mönchengladbach
Ich bin froh, dass ich helpcheck mit meinem Anliegen beauftragt habe. Es hat mir letztendlich sehr viel Ärger und Aufwand erspart und ich würde den Service jederzeit wieder ohne Bedenken nutzen.
- Lutz S., Ulm
Ich kann helpcheck mit gutem Gewissen weiterempfehlen: Bei mir wurde gehalten, was versprochen wurde und der Ablauf war für mich entspannt und wirkte sehr professionell.
- Herbert F., Reutlingen
Häufige Fragen
Als Abfindung bezeichnet man eine Abgeltung in Form einer Geldzahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält. Das deutsche Recht sieht keine Pflicht zur Zahlung einer Abfindung vor - dennoch werden regelmäßig Abfindungszahlungen geleistet. Oftmals wird damit eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers im Falle einer unrechtmäßigen Kündigung verhindert oder ein bereits eingeleitetes Gerichtsverfahren verkürzt.
Während der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung das Arbeitsverhältnis einseitig beendet, geschieht die Beendigung beim Aufhebungsvertrag einvernehmlich. Beide Parteien haben sich dementsprechend über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses geeinigt.
Unter dem Begriff Kündigungsschutz werden im Arbeitsrecht gesetzliche Regelungen verstanden, welche die Kündigung eines Arbeitsvertrages erschweren bzw. ausschließen. Entsprechend des Kündigungsschutzgesetzes darf ein Arbeitsverhältnis nur auf Basis von Gründen beendet werden, die in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegen. Darüber hinaus sind betriebsbedingte Gründe erlaubt.
Sollten Sie innerhalb der vergangenen drei Wochen eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, können Sie Ihren Fall bei helpcheck in wenigen Schritten einreichen. Dabei ist es wichtig, dass die Firma mehr als 10 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt, Sie länger als 6 Monate angestellt gewesen sind und ein Brutto-Gehalt von mindestens 1.000€ erhalten haben.