Was ist die Ablaufleistung?
Bei der Ablaufleistung handelt es sich um einen Begriff aus der Versicherungswirtschaft. Er bezeichnet den Auszahlungsbetrag, den Kunden bei vertragsgemäßem Auslauf einer Lebens- oder Rentenversicherung erhalten. Die Ablaufleistung ist vom Rückkaufswert zu unterscheiden, denn letzterer wird bei vorzeitiger Kündigung gezahlt. Dadurch entstehen in der Regel finanzielle Einbußen.
Zusammensetzung der Ablaufleistung
Lebens- und Rentenversicherung sind mit Blick auf die Anlage und Verwaltung des eingezahlten Geldes gut miteinander vergleichbar. Genau genommen, ist die Rentenversicherung sogar eine Unterform der Lebensversicherung. Der wesentliche Unterschied liegt in der Auszahlung, denn
- bei der Lebensversicherung erhalten Bezugsberechtigte die Ablaufleistung in einer Summe und
- bei der Rentenversicherung wird die Ablaufleistung verrentet, also durch die voraussichtliche Restlebensdauer des Versicherten geteilt und dann lebenslang ausgezahlt.
Die Ablaufleistung bei Lebens- und Rentenversicherungen setzt sich im Kern aus drei Bestandteilen zusammen:
- Versicherungssumme: Sie bestimmt, welchen Betrag „X“ der Bezugsberechtigte (= Versicherungsnehmer oder Hinterbliebene) bei Ablauf oder Tod des Versicherten erhalten. Die Versicherungssumme ist garantiert.
- Überschussanteile: Überschüsse sind Gewinne, die der Versicherer über die Laufzeit erwirtschaftet hat. Sie werden entweder dem Vertragsvermögen zugerechnet oder als „Rabatt“ auf den Monatsbeitrag an den Versicherungsnehmer weitergegeben. Die Überschüsse werden in Zinsen (= Verzinsung der Geldanlage) und Risikoüberschüsse (= es sind weniger Versicherungsfälle als erwartet eingetreten) unterteilt.
- Schlussüberschuss: Er ist ebenfalls nicht garantiert und stellt eine zusätzliche Prämie für den vertragsgemäßen Ablauf der Police dar. Bei vielen Lebensversicherungen macht der Schlussbonus bis zu 30 Prozent der Gesamtrendite aus.
Alle Faktoren gemeinsam ergeben dann die Ablaufleistung, die vom Versicherer ausgezahlt wird. Bei Policen mit Kapitalwahlrecht zieht der Versicherer eine vorab ausgezahlte Summe vom zu verrentenden Betrag ab. Die monatliche, lebenslange Rente fällt dann entsprechend niedriger aus.
Besteuerung der Ablaufleistung
Ablaufleistungen aus Lebens- und Rentenversicherungen sind entweder voll steuerpflichtig, voll steuerfrei oder teilweise steuerpflichtig. Ein kurzer Überblick:
- Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005: Hier ist die Ablaufleistung mit allen Gewinnen steuerfrei. Die Beiträge sind aber nur dann als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 EStG), wenn Vertragsabschluss und erste Beitragszahlung beide vor dem 01.01.2005 liegen
- Vertragsabschluss nach dem 01.01.2005: Die Gewinne (Auszahlung abzüglich Einzahlungen) unterliegen der Kapitalertragsteuer und werden daher in der Regel mit 25 Prozent besteuert. Wird das Vertragsvermögen erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt und lief der Vertrag mindestens 12 Jahre, so ist nur die Hälfte des Gewinns zu versteuern. Beispiel: Auszahlung 500.000 Euro, Einzahlungen 300.000 Euro; 500.000 – 300.000 = 200.000 Euro Gewinn x 0,5 = 100.000 Euro zu versteuern; x 25 Prozent = Steuerlast von 25.000 Euro
Entsprechende Regelungen gelten auch bei Rückkauf (= Kündigung) einer Lebens- oder Rentenversicherung. Hier unterliegen die Gewinne ebenfalls der Kapitalertragsteuer. Der Versicherer hat als auszahlende Stelle in allen Fällen die Steuer einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen.