Amtsgericht

Magnus Kaminski
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Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz
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Was ist ein Amtsgericht?

Das Amtsgericht ist neben dem Landgericht die erste Instanz in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Zu seinen Aufgaben gehört die Rechtssprechung in Zivil- und Strafsachen, wobei bei besonders schweren Delikten wie Mord und Totschlag oder ab einem bestimmten Streitwert unmittelbar das Landgericht zuständig ist. 

Amtsgericht und Arbeitsrecht

Das gesamte Arbeitsrecht ist Teil des Zivilrechts – deshalb ist es auch im BGB geregelt – und fällt damit grundsätzlich in die Zuständigkeit der örtlichen Amtsgerichte. Allerdings wurden wegen der Anzahl der Verfahren und der hohen Komplexität vieler Streitfälle in Deutschland eigene Arbeitsgerichte geschaffen, die sämtliche Angelegenheiten gebündelt abwickeln. Amtsgerichte haben daher zum Arbeitsrecht keine Verbindung

Anders sieht es bei Verfahren aus, die zwar das Arbeitsverhältnis, nicht aber das Arbeitsrecht betreffen – beispielsweise Straftaten am Arbeitsplatz. Hintergehen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber und betrügen ihn etwa um 5.000 Euro, ist das Amtsgericht für die Aufklärung und Ahndung des Vergehens zuständig. Das Arbeitsgericht entscheidet über die arbeitsrechtlichen Folgen, etwa die fristlose Kündigung infolge des Betrugs. 

Das Strafgericht 

Die Zuständigkeit für Strafsachen liegt beim Amtsgericht, wenn eine Freiheitsstrafe von maximal vier Jahren und keine psychiatrische Unterbringung zu erwarten ist. Liegt das zu erwartende Strafmaß außerdem unterhalb von zwei Jahren Freiheitsentzug, entscheidet der Einzelrichter am Strafgericht. Ist mit einer Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren zu rechnen, sitzen zusätzlich zwei Schöffen (Laienrichter) auf der Richterbank.

In Deutschland gibt es über 600 Amtsgerichte. Hintergrund ist, dass sie möglichst nah am und gut erreichbar für den Bürger sein sollen. Daher besteht hier auch kein Anwaltszwang, Sie können sich vor dem Amtsgericht also in vollem Umfang selbst vertreten und auch alle notwendigen Anträge selbst stellen.

Das Vollstreckungsgericht 

Beim Amtsgericht ist auch das Vollstreckungsgericht angesiedelt. Es ist für alle Zwangsvollstreckungen im entsprechenden Bezirk zuständig, sofern die jeweilige Behörde (etwa das Finanz- oder Zollamt) ihre Ansprüche nicht selbst vollstrecken kann. 

Übrigens:

Die Zuständigkeit für Zwangsvollstreckungen umfasst auch Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hier entscheidet zwar das Arbeitsgerichte, wer welche Ansprüche gegen wen hat, für die Durchsetzung im Vollstreckungswege ist aber am Ende das Amtsgericht zuständig.

Weitere Aufgaben 

Die Amtsgerichte übernehmen neben ihren Kernbereichen Straf- und Zivilrecht noch weitere Aufgaben. Dazu gehören unter anderem: 

  • Betreuungs- und Familiengericht: Das Amtsgericht urteilt etwa bei Scheidungen und bestellt Betreuer für nicht mehr zurechnungsfähige Menschen. 
  • Registergericht: Beim Amtsgericht werden Handels- und Genossenschafts- sowie Vereins- und Güterrechtsregister geführt. 
  • Grundbuchamt: Auch das Grundbuchamt, das im Wesentlichen von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern geführt wird, ist beim Amtsgericht angesiedelt.

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