Arbeitslosengeld

Magnus Kaminski
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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz
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Was ist das Arbeitslosengeld?

Wer seinen Job verliert und ihn für längere Zeit nicht mehr ausüben kann, wird von der Agentur für Arbeit mit Arbeitslosengeld (abgekürzt ALG) finanziell unterstützt. Neben dem Arbeitslosengeld I, das unmittelbar nach dem Jobverlust gezahlt wird, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber auch Arbeitslosengeld II erhalten. helpcheck zeigt, wann der Anspruch besteht und wie sich die Auszahlungen zusammensetzen. 

Arbeitslosengeld I 

Um Arbeitslosengeld I zu erhalten, müssen Sie als (ehemaliger) Angestellter folgende Voraussetzungen mitbringen: 

  • Sie waren in den letzten 30 Monaten für mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt
  • Sie haben der Agentur für Arbeit Ihre Arbeitslosigkeit und den Grund dafür gemeldet 
  • Auch wenn Sie aktuell keine Beschäftigung ausüben, könnten Sie dies in einem Umfang von mindestens 15 Wochenstunden tun
  • Sie nehmen die Unterstützung bei der Arbeitssuche der Arbeitsagentur an

Ausnahme: Wenn Sie bei mehreren Arbeitgebern jeweils nur befristet beschäftigt waren, verkürzt sich die sogenannte Anwartschaftszeit von 12 auf sechs Monate. Eine weitere Voraussetzung hier ist, dass die Tätigkeit auf 14 Wochen oder weniger befristet war. 

Die Höhe des Arbeitslosengeldes I berechnet die Agentur für Arbeit nach folgender Formel: Gesamt-Brutto der letzten 12 Monate, geteilt durch 365 = Zwischensumme. Von der Zwischensumme werden jetzt noch (fiktiv) Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abgezogen. Das Ergebnis ist das Netto-Entgelt pro Tag, von dem Sie 60 Prozent als Arbeitslosengeld I erhalten – wohlgemerkt für jeden Tag und nicht nur die Arbeitstage.

Arbeitslosengeld II

Auch für das Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich auch als „Hartz IV“ beizeichet, gelten diverse Voraussetzungen. Sie sich aber deutlich weniger streng als beim ALG I:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt, haben aber gleichzeitig das Rentenalter noch nicht erreicht 
  • Sie haben Ihren Wohnsitz sowie den Lebensmittelpunkt (= Mittelpunkt sozialer und familiärer Interessen) in Deutschland
  • Sie können mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten, wobei es keine Rolle spielt, ob Sie es tatsächlich tun
  • Sie sind hilfebedürftig, haben also ein Einkommen unterhalb des Existenzminimums 

Achtung: Das ALG II wird bereits dann nicht mehr gezahlt, wenn ein bestimmtes Vermögen, aus dem der Lebensunterhalt ebenfalls bestritten werden könnte, vorliegt. Der Gesetzgeber möchte explizit, dass dieses Vermögen als erstes verwertet wird. 

Das Arbeitslosengeld II wird nach sogenannten Bedarfen ermittelt und setzt sich daher aus mehreren Bausteinen zusammen. Als Grundbetrag gilt der sogenannte Regelbedarf, der Ernährung, Kleidung, Körperpflege und persönliche Bedürfnisse decken soll. Hinzu kommt ein Betrag für Unterkunft und Heizung oder die erste Einrichtung der (zur Verfügung gestellten) Wohnung. Für Bildung und Teilhabe Ihrer Kinder sind weitere Leistungen vorgesehen. 

Unser Tipp: ALG I und II sind durchaus komplex, besonders was die Berechnung der konkreten Ansprüche oder der Ansprüche bei einem Übergang von der einen in die andere Leistung angeht. Vereinbaren Sie hier am besten einen persönlichen Termin bei der Agentur für Arbeit vor Ort. 

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Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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