Was ist ein Arbeitsverhältnis?
Unter dem Arbeitsverhältnis wird die vertragliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verstanden. Die konkrete Ausgestaltung dieses Verhältnisses ist im Arbeitsvertrag geregelt und beinhaltet für beide Seiten sowohl Rechte als auch Pflichten. Verstöße gegen die Vereinbarungen ermöglichen – von beiden Seiten – die Kündigung des Arbeitsvertrags.
Grundlagen des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis wird durch den deutschen Gesetzgeber mit unterschiedlichsten Vorschriften geregelt. Wichtigste Rechtsgrundlagen sind die Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, allen voran § 611 BGB, der die vertragstypischen Pflichten beim sogenannten Dienstvertrag regelt. Das Arbeitsverhältnis ist dabei als sogenanntes Dauerschuldverhältnis ausgestaltet, da der Arbeitnehmer keinen einmaligen Erfolg, sondern eine dauerhafte Dienstleistung schuldet.
Die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses regeln Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsvertrag. Die wichtigsten Punkte sind hier:
- Arbeitszeit
- Arbeitsort
- Konkrete Tätigkeit
- Vergütung
- Urlaubsanspruch
Beide Parteien handeln die konkreten Konditionen unter sich aus. Der Gesetzgeber hat hier nur ein bedingtes Mitspracherecht. Gerichte und Behörden dürfen einzelne Klauseln des Arbeitsvertrags nur dann für unwirksam erklären, wenn sie gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen oder sittenwidrig sind. Im Übrigen unterliegen auch Arbeitsverträge der uneingeschränkten Vertragsfreiheit.
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
Durch das Dauerschuldverhältnis haben beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – der jeweils anderen Partei gegenüber Rechte und Pflichten. Im Optimalfall sind beide dabei so gegeneinander ausgewogen, dass weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber das Gefühl haben, ausgenutzt oder nicht angemessen wertgeschätzt zu werden.
Klassischerweise gehören zu den Pflichten des Arbeitgebers die Gehaltszahlung, die Gewährung von Urlaub und die Fürsorge für den Arbeitnehmer. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Gegenzug verpflichtet, die geschuldete Arbeitsleistung voll zu erbringen, Krankheit und Verhinderung anzuzeigen und dem Arbeitgeber außerdem keine Konkurrenz (etwa durch einen Nebenjob) zu machen.
Das Arbeitsverhältnis basiert auf gegenseitigem Vertrauen. Ist dieses verloren, kann der Arbeitsvertrag von beiden Seiten (fristlos) gekündigt werden.
Die Rolle der Arbeitsgerichte
Auch wenn das Arbeitsverhältnis Teil des Zivilrechts ist, sind für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht die Amts- und Landgerichte zuständig. Hintergrund ist die Menge und Komplexität der Verfahren. Daher gibt es in Deutschland die Arbeitsgerichtsbarkeit, die für alle diesbezüglichen Rechtsfragen zuständig ist.
Das Arbeitsgericht entscheidet unter anderem über die Wirksamkeit von Kündigungen, die Angemessenheit von Abfindungen, die Unwirksamkeit bestimmter Klauseln im Arbeitsvertrag und die richtige Auslegung von Gesetzen.