Betriebsrat

Magnus Kaminski
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Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz
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Was ist ein Betriebsrat? 

Der Betriebsrat erfüllt als Arbeitnehmervertretung im Unternehmen klar definierte, wichtige Aufgaben. Er stellt unter anderem sicher, dass es nicht zu ungerechtfertigten Benachteiligungen und anderen Gesetzesverstößen im Betrieb kommt. Um seine Aufgaben gut und vollständig erfüllen zu können, hat der Betriebsrat umfassende Rechte, den Arbeitsalltag mitzugestalten und bei Vorhaben des Arbeitgebers ein „Vetorecht“ einzulegen. 

Welche Rechte hat der Betriebsrat?

Wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit, die Rechte und die Pflichten des Betriebsrats ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es regelt die konkreten Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Mitgliedern des Betriebsrats, zeigt beiden Seiten aber auch Grenzen auf. 

Nach dem BetrVG stehen Betriebsräten folgende Rechte zu: 

  • Informationsrecht: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über alle Angelegenheiten, die die Interessen der Arbeitnehmer – egal ob auf positive oder negative Weise – betreffen, informieren
  • Mitwirkungsrecht: Der Betriebsrat hat unter anderem das Recht, an betrieblichen Umstrukturierungen und anderen Maßnahmen des Arbeitgebers durch konkrete Vorschläge mitzuwirken. Ziel des Mitwirkungsrechts ist eine einvernehmliche Lösung für alle Parteien
  • Mitbestimmungsrecht: Der Betriebsrat darf bei vielen Angelegenheiten, etwa der Arbeitszeitverteilung, dem Schichtplan, der Bestimmung des Arbeitsorts und weiteren Arbeitgebermaßnahmen mitbestimmen. Er kann einzelne Maßnahmen, besonders im Personalbereich, auch blockieren, indem er die Zustimmung verweigert

Eines der wichtigsten Mittel des Betriebsrats sind dessen Mitbestimmungsrechte, die etwa durch Betriebsvereinbarungen zum Ausdruck kommen. Indem Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber gemeinsame Regelungen treffen und „auf einen Nenner“ kommen, fallen die Lösungen für beide Seiten meist günstiger aus. 

Ähnlich wie Arbeitnehmer selbst, kann auch der Betriebsrat gegen den Arbeitgeber vorgehen. Der gerichtliche Weg ist dabei nahezu identisch, denn auch hier sind die Arbeitsgerichte zuständig. 

Welche Pflichten muss der Betriebsrat beachten?

Rechte sind immer mit Pflichten verbunden – das gilt besonders bei der Betriebsratsarbeit. Denn der Betriebsrat soll auf der einen Seite unberechtigte Nachteile für Beschäftigte abwehren, er darf aber einzelne Arbeitnehmer auch nicht übermäßig bevorteilen. Pflichten des Betriebsrats sind unter anderem: 

  • Überwachung der Arbeitsbedingungen und Schutz der Mitarbeiter sowie Förderung individueller Leistungen
  • Schweigepflicht: Betriebsräte haben über die Angelegenheiten, die sie im Rahmen ihrer Gremienarbeit erfahren, absolutes Stillschweigen zu wahren
  • Sachlichkeit: Der Betriebsrat ist zwar eine Arbeitnehmervertretung, er muss seine Entscheidungen aber auch an objektiven Kriterien ausrichten. Hat ein Mitarbeiter etwa den Arbeitgeber betrogen oder eine Kollegin sexuell belästigt, wird es schwer, den Kollegen auf Basis sachlicher Argumente in Schutz zu nehmen. Vielmehr wird hier die fristlose Kündigung das angemessene Mittel sein. 

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats sind gesetzlich klar geregelt. Die Vorschriften des BetrVG sind sowohl für das Gremium selbst als auch für den Arbeitgeber verbindlich und schaffen die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. An ihr sollten beide Seiten nach bestem Wissen und Gewissen mitwirken! 

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