Direktversicherung

Magnus Kaminski
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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz
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Was ist eine Direktversicherung? 

Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine Lebens- oder Rentenversicherung, die Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) über ihren Arbeitgeber abschließen. Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft ist daher der Arbeitgeber, versicherte Person und Begünstigte oder Begünstigter ist aber die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer. Als solcher haben Sie in Deutschland einen Anspruch auf diese Form der Altersvorsorge. 

Allgemeines zur Direktversicherung 

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie in Deutschland einen Anspruch darauf, vom Arbeitgeber beim Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung unterstützt zu werden. Konkret ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen mindestens die sogenannte Entgeltumwandlung anzubieten. Dabei „wandert“ ein Teil Ihres Gehalts direkt in eine von Ihnen wählbare Versicherung. 

Populär ist hier vor allem die Einzahlung in eine Direktversicherung, auch wenn beispielsweise Aktienfonds als Alternative zur Verfügung stehen. Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine „normale“ Lebens- oder Rentenversicherung. Die umgewandelten und über den Arbeitgeber eingezahlten Gehaltsbestandteile sind die Versicherungsbeiträge. 

Ob Sie dabei eine „reine“ Lebensversicherung abschließen oder Zusatzbausteine wie einen BU-Schutz zusätzlich einbauen, ist Ihnen überlassen. Begünstigt sind alle Formen der Zusatzvorsorge. Eine Insolvenz des Arbeitgebers hat keinen Einfluss auf das aufgebaute Vermögen, da dieses beim entsprechenden Versicherer liegt. 

So funktioniert die Entgeltumwandlung 

Bei der Entgeltumwandlung (auch „Bruttoentgeltumwandlung“ genannt) zahlt der Arbeitgeber einen Teil des Bruttogehalts nicht an den Mitarbeiter aus, sondern unmittelbar in die gewählte Direktversicherung ein. Dadurch bleiben die Einzahlungen steuer- und sozialabgabenfrei, denn der Gesetzgeber hat entsprechende Begünstigungen im Einkommensteuer- und Sozialgesetzbuch geschaffen.

Von Steuern und Sozialabgaben befreit sind Beiträge, wenn sie folgende Höchstwerte nicht übersteigen: 

  • Steuerfrei bleibt der Teil der Beiträge, der acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (in 2022 sind dies 6.768 Euro pro Jahr) nicht übersteigt
  • Sozialabgabenfrei ist der Teil Ihrer Einzahlungen, der nicht über die vier Prozent der Bemessungsgrenze (3384 Euro im Jahr 2022) liegt 

Es gelten also unterschiedliche Höchstwerte. Dennoch sparen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bei der Steuer, wenn Sie beispielsweise acht Prozent Ihres Bruttogehalts direkt einzahlen. 

Beispiel: Sie wandeln vier Prozent Ihres Bruttogehalts von 40.000 Euro um und haben eine Gesamtabgabenlast von 30 Prozent. Diesen Teil der Abgaben sparen Sie und erhalten nur rund zwei Prozent weniger Gehalt netto ausgezahlt. Vor der Entgeltumwandlung waren es 28.000 Euro netto pro Jahr, nun sind es 27.200 Euro. Gleichzeitig haben Sie Ihre Direktversicherung mit 1.600 Euro bespart. 

Auch der Arbeitgeber spart Sozialabgaben, und zwar rund 15 Prozent. Daher muss er Ihnen einen Zuschuss auf den umgewandelten Betrag in dieser Höhe zahlen. Dieser fließt direkt mit in die Direktversicherung. 

Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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