Was ist eine Dynamik?
Eine Beitrags- und Leistungsdynamik ist die regelmäßige Anpassung von Versicherungsprämie auf der einen und Versicherungsleistung auf der anderen Seite. Durch die Vereinbarung einer Dynamik können Sie den Versicherungsschutz laufend an die Inflation und gegebenenfalls geänderte Lebensumstände anpassen, ohne dafür eine Vertragsänderung durchzuführen – denn sie wäre möglicherweise mit einer erneuten Risikoprüfung verbunden.
Wie funktioniert die Dynamik?
Die dynamische Anpassung des Versicherungsumfangs wird üblicherweise nach einem festgelegten Faktor vorgenommen. Dieser Faktor kann fest sein, etwa in Form eines jährlich gleichbleibenden Prozentsatzes, oder sich nach einem Index – beispielsweise dem Einkommen der versicherten Person – richten.
Zu unterscheiden ist zwischen Voll- und Teildynamik:
- Bei der Volldynamik erhöhen sich alle Bestandteile der Versicherung. Ihnen stehen also mehr Leistungen zu, gleichzeitig steigt der Beitrag und auch eventuelle Zusatzbausteine werden im vereinbarten Umfang angepasst
- Bei einer Teildynamik beschränken sich die Leistungen auf bestimmte Bausteine des Vertrags. So können Sie etwa in Ihrer Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz eine Dynamik nur für den Berufsunfähigkeits-Baustein, nicht aber für die eigentliche Lebensversicherung, vereinbaren
In der Praxis üblich: Jährliche Erhöhung von Beitrag und Leistung um einen festgelegten Prozentsatz, um steigende Lebenshaltungskosten durch Inflation und Änderungen der Lebensumstände auszugleichen.
Kann ich der Erhöhung widersprechen?
Ja, als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer können Sie grundsätzlich jedes Jahr einer dynamischen Erhöhung widersprechen. Dabei ist aber zu beachten, dass dieser Widerspruch nicht unbegrenzt oft möglich ist. Viele Versicherer geben etwa vor, dass die Dynamik beim fünften Widerspruch in Folge gänzlich wegfällt.
Nachträgliche Vereinbarung einer Dynamik
Nahezu alle Versicherungsgesellschaften bieten bei ihren Policen die Möglichkeit an, eine Dynamik zu vereinbaren. Sie können sich beim Abschluss der Versicherung also dafür oder dagegen entscheiden. Haben Sie sich dagegen entschieden, kann die dynamische Anpassung von Beiträgen und Leistungen aber auch nachträglich vereinbart werden.
Der Nachteil hierbei: Zwar ist die Dynamikvereinbarung mit einer kleinen Vertragsänderung erledigt, bei der Berufsunfähigkeits- und anderen Lebensversicherungen führen Versicherer aber eine erneute Gesundheitsprüfung durch. Daher ist generell sinnvoll, eine Dynamik direkt beim Vertragsabschluss und nicht erst im späteren Verlauf einzubauen.
Was passiert bei der Auszahlung?
Vor allem Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen befreien ihre Kundinnen und Kunden normalerweise von der Beitragspflicht, sobald der Versicherungsfall eingetreten ist. In diesem Fall erhöhen sich zwar Ihre Leistungen entsprechend der Dynamik, Prämien müssen aber nicht gezahlt werden. Allerdings läuft Ihr Vertrag dennoch weiter und das Versicherungsunternehmen berechnet, auch wenn Sie sie nicht zahlen müssen, Jahr für Jahr Ihre neuen Beiträge.
Der Haken dadurch: Sollten Sie wieder arbeitsfähig sein, läuft Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung weiter. Hier fällt dann derselbe Beitrag an, der auch anfallen würde, wenn die Berufsunfähigkeit nicht eingetreten wäre. Denn durch die „Schattenrechnung“ des Versicherers wird die Dynamik nicht gestoppt, sondern lediglich die Beitragszahlung ausgesetzt.
Waren Sie etwa drei Jahre berufsunfähig und haben eine Erhöhung von drei Prozent jährlich vereinbart, wird zum Zeitpunkt der Weiterführung eine um rund zehn Prozent höhere Gesamtprämie fällig.