Der Mehrwert ist die Differenz zwischen dem Betrag, den Sie durch eine Kündigung erhalten würden bzw. bereits erhalten haben und dem Betrag, den Sie durch Widerruf und Rückabwicklung erhalten. Ihr Rückkaufswert bleibt somit unberührt.
Wegen der aktuellen Inflation müssen viele Versicherte auf ihre Rücklagen zurückgreifen. Bei Lebensversicherungen ist das meist ein Verlustgeschäft wegen der hohen Makler- und Verwaltungskosten, die Ihr Versicherer vor Berechnung der Verzinsung abzieht.
Sollten Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben, können Sie diese dank fehlerhafter Widerrufsbelehrungen noch heute widerrufen und Ihre Beiträge zuzüglich Zinsen zurückfordern.
Sie erhalten so tausende Euro mehr Auszahlung von Ihrer Versicherung als bei einer regulären Kündigung Ihres Vertrages.
Dies gilt auch für Verträge die bereits lange gekündigt oder ausgelaufen sind!
Der Vertrag wird bei einem erfolgreichen Widerruf rückabgewickelt. Das ist so, als wäre der Vertrag nie zustande gekommen. Im Gegensatz zur Kündigung kann die Versicherung beim Widerruf keine Abschluss- und Verwaltungskosten abziehen. Nur der Beitragsteil für den gebotenen Versicherungsschutz (Todesfallrisiko) wird einbehalten.
Die Versicherung hat das Geld aus Ihren Beiträgen am Kapitalmarkt angelegt und damit Gewinne erzielt. Weil der Vertrag aber nie zustande gekommen ist, kann die Versicherung auch keine Gewinne mit den Beiträgen erzielen. Deshalb muss die Versicherung Ihnen diese Investitions-Gewinne erstatten. Das nennt sich Nutzungsentschädigung.
Wegen der langen Laufzeit solcher Verträge sind die Gewinne aus diesen Renditen oft sehr groß. Deshalb ist es möglich, viel mehr zu bekommen als man eingezahlt hat.