Die rechtliche Prüfung Ihrer Angelegenheit und die Berechnung einer möglichen Abfindung sind für Sie immer kostenlos und unverbindlich. Erst nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entscheiden Sie über das weitere Vorgehen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, können Sie diese zu Ihrem Fall hinzuziehen. Hier entstehen Ihnen nach Beauftragung unserer Partneranwälte maximal die Kosten eines möglichen Selbstbehaltes der Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen und der Fall eintreten, dass Ihr Arbeitgeber außergerichtlich oder im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Klageverfahrens eine Abfindung leistet, erhalten wir im Erfolgsfall eine Beteiligung in Höhe von 29,75% (inkl. MwSt.) des geleisteten Betrages. Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Sofern Sie in Ihr bisheriges Arbeitsverhältnis zurückkehren möchten und wir zusammen mit unseren Partneranwälten eine Wiedereinstellung erzielen können, erhalten wir eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 29,75% (inkl. MwSt.) basierend auf drei Bruttomonatsgehältern (errechnet aus dem Durchschnitt der letzten 12 Monate). Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Sofern mit Ihrem Arbeitgeber die Umwandlung einer fristlosen Kündigung in eine ordentliche Kündigung vereinbart werden kann, erhalten wir eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 29,75% (inkl. MwSt.) basierend auf drei Bruttomonatsgehältern (errechnet aus dem Durchschnitt der letzten 12 Monate). Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.