Das Fahren unter Alkohol ist eine Ordnungswidrigkeit, die nicht nur mit einem Bußgeld geahndet wird. Unter verschiedenen Umständen kann Trunkenheit am Steuer zu Fahrverboten oder sogar einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Voraussetzung ist, dass der Alkoholverstoß festgestellt wird – im Rahmen eines Alkoholtests. 

Dabei handelt es sich um eine behördliche Maßnahme mit dem Ziel, die Blutalkoholkonzentration oder Atemalkoholkonzentration festzustellen. Die rechtliche Grundlage des Umgangs mit Alkohol im Straßenverkehr sind unter anderem die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Wann wird der Alkoholtest durchgeführt

Eine Alkoholtest wird im Alltag veranlasst, wenn der Verdacht auf Alkohol am Steuer besteht. Gründe liegen in verschiedenen Fällen vor, wie beispielsweise:

  1. Alkoholtest bei Routinekontrollen: Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle darf die Polizei Verdachtsmomente prüfen, ein Atemalkoholtest bleibt aber freiwillig.
  2. Bei verdächtigem Fahrverhalten: Treten Auffälligkeiten wie das Fahren in Schlangenlinien, unvermittelte Bremsmanöver ohne erkennbaren Grund oder verzögerte Reaktionen in Erscheinung, kann Alkohol eine Ursache sein.
  3. Im Fall einer Unfallbeteiligung: Nicht selten wird nach einem Verkehrsunfall mit dem Alkoholtest die Frage geklärt, inwiefern Alkohol am Geschehen einen wichtigen Einfluss hatte.
  4. Fremdanzeige: Sofern Dritte als Zeugen auf eine mögliche Trunkenheitsfahrt hinweisen, kann ein Alkoholtest veranlasst werden.

Übrigens:

Der vielen Verkehrsteilnehmern bekannte Alkoholtest prüft den in der Atemluft nachweisbaren Alkohol. Dieser ist innerhalb einer Kontrolle freiwillig und kann verweigert werden. Allerdings kann auf richterliche Anordnung ein Blutalkoholtest durchgeführt werden, der nicht mehr auf Freiwilligkeit beruht.

Ablauf eines Alkoholtests

Grundsätzlich wird beim Verdacht auf Alkohol ein mehrstufiger Ablauf angewandt. In einem ersten Schritt wird mittels Vortest die Alkoholkonzentration in der Atemluft geprüft. Der zweite Schritt ist die Blutentnahme für den Blutalkoholspiegel oder eine Messung mit speziellen Atemluft-Messgeräten.

Der Atemalkoholtest misst die Atemalkoholkonzentration mit einem speziellen geeichten Gerät. Bei einem Wert über 0,25 mg/l Atemalkohol (entspricht etwa einem Promille-Wert von 0,5) folgen weitere Maßnahmen. Auf der einen Seite kann mit einem Evidential Gerät die Atemalkohol-Konzentration gerichtsfest gemessen werden. Die zweite Methode ist Blutentnahme durch einen Arzt – etwa bei der Vermutung von Trunkenheit am Steuer. Sofern eine Straftat nach §§ 315a oder 316 StGB im Raum steht, braucht es für den Alkoholtest per Blutprobe keine richterliche Anordnung mehr.

Das droht nach einem Alkoholtest als Strafe

In Deutschland gilt – mit Ausnahme für Fahranfänger innerhalb der Probezeit – ein Promillewert von 0,5 als kritisch, hier wird von Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Dieser Wert gilt für jeden Autofahrer und zieht neben dem Bußgeld auch fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen nach sich.

Bei 0,3 Promille Alkohol wird von einer relativen Fahruntüchtigkeit, die zwar in einer Kontrolle noch keine Konsequenzen nach sich. Aber: Sofern Autofahrer hier durch einen auffälligen Fahrstil in Erscheinung treten oder es zu einem Unfall kommt, drohen Strafen.

Alkoholkonzentration
Bußgeld
Fahrverbot
0,5 - 1,09 Promille (Erstverstoß)
500 Euro
1 Monat
0,5 - 1,09 Promille (Zweiter Verstoß)
1.000 Euro
3 Monate
0,5 - 1,09 Promille (Dritter Verstoß)
1.500 Euro
3 Monate
Ab 1,1 Promille
Geld- oder Freiheitsstrafe
Entzug der Fahrerlaubnis
Ab 1,6 Promille
Geld- oder Freiheitsstrafe & MPU
Entzug der Fahrerlaubnis & MPU
Fahranfänger & unter 21 Jahre (ab 0,1 Promille)
250 Euro
Nein

Sofern der Führerschein wegen Alkoholverstößen entzogen wird, kann Betroffenen – sofern Bedenken an der Fahreignung bestehen – auch eine MPU bzw. der Idiotentest drohen.

Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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