Was ist das Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht ist ein Teil des deutschen Zivilrechts, das das vertragliche Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber auf der einen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der anderen Seite regelt. Die einzelnen Vorschriften des Arbeitsrechts finden sich nicht gesammelt in einer Rechtsquelle, sondern sind über zahlreiche Gesetze und Verordnungen verteilt. Das Arbeitsrecht ist in der Praxis in individuelles und kollektives Recht zu unterteilen.
Das Individualarbeitsrecht – der Arbeitsvertrag
Unter das Individualarbeitsrecht fällt der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei ihm handelt es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag in Form eines Dauerschuldverhältnisses (Dienstvertrag nach § 611 BGB), bei dem beide Vertragsparteien auf der einen Seite bestimmte Pflichten und auf der anderen Seite verschiedene Rechte haben.
Der Arbeitgeber hat zum Beispiel folgende Rechte aus dem Arbeitsvertrag:
- Verfügbarkeit der vereinbarten Arbeitsleistung
- Voller Einsatz für die berufliche Tätigkeit
- Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern
Arbeitnehmern stehen etwa diese klassischen Rechte zu:
- Pünktliche und vollständige Gehaltszahlung
- Absicherung durch Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge
- Arbeitskampf- und Streikrecht
Konkrete Rechte und Pflichten vereinbaren Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit Ihrem Arbeitgeber im Vertrag. Hier werden die konkrete Höhe des Gehalts, die spezifische Tätigkeit, der Arbeitsort, die Arbeitszeiten, eventuelle Schichten und viele weitere Punkte näher bestimmt.
Das Kollektivarbeitsrecht – die Personalvertretung
In Gewerkschaften, Personalvertretungen und anderen Zusammenschlüsseln haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Interessen zu bündeln und gemeinsam auf den Arbeitgeber zuzugehen. Der Vorteil der kollektiven Vorgehensweise liegt auf der Hand: Es lässt sich wesentlich mehr Druck ausüben. Außerdem ist ein Streik nur dann ordnungsgemäß, wenn er gewerkschaftlich und nicht „wild“ organisiert wird.
Auch das Kollektiv, etwa eine Gewerkschaft, kann mit dem Arbeitgeber in Verhandlungen treten und feste Regelungen in Form von Tarifverträgen festschreiben, die dann für alle Beschäftigten des Unternehmens gelten. Außerdem können Gewerkschaften genauso wie einzelne Mitarbeiter versuchen, ihre Interessen gerichtlich durchzusetzen.
Wer hilft bei Streitigkeiten?
Für alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sind in Deutschland die Arbeitsgerichte zuständig. In erster Instanz ist das immer das Arbeitsgericht vor Ort, dann folgen die Landes- und am Ende das Bundesarbeitsgericht (AG, LAG und BAG).
Eine Besonderheit bei den Arbeitsgerichten ist, dass es vor der eigentlichen Verhandlung einen sogenannten Gütetermin gibt. An ihm nehmen beide Streitparteien und der hauptamtliche Richter teil. Ziel des Termins ist, eine gütliche Einigung möglichst ohne Gerichtsverhandlung zu erwirken. Kommt hier aber kein Konsens zustande, findet ein weitgehend normaler Gerichtsprozess statt, deren Ablauf im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) konkret geregelt ist.