Was ist ein Begleitschreiben?
Das Begleitschreiben ist eines von zahlreichen Dokumenten, das die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer bei Abschluss seiner Police von der Versicherungsgesellschaft erhält. Anders als die Police selbst und eine Belehrung über die allgemeinen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ist das Begleitschreiben nicht gesetzlich vorgeschrieben und hat insbesondere keinen Einfluss auf die Widerrufsfrist.
Erste Post vom Versicherer – diese Dokumente sind üblich
Üblicherweise erhalten Sie von Ihrem Versicherer nach dem Abschluss einer Police folgende Dokumente auf einmal oder zeitversetzt zugesendet:
- An- oder Begleitschreiben
- Versicherungsschein (sog. Police)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Im Begleitschreiben informiert Sie die Versicherungsgesellschaft grundlegend über den abgeschlossenen Vertrag. Sie erhalten Infos zum Versicherungsbeginn, einen Überblick über die abgesicherten Risiken, die Höhe und voraussichtliche Entwicklung Ihrer Beiträge. Bei fondsgebundenen und kapitalbildenden Lebensversicherungen sehen Sie im Anschreiben zusätzlich, wie sich Ihr Vertragsvermögen bei einer angenommenen Rendite von „x“ Prozent entwickeln wird.
Der Versicherungsschein enthält alle Leistungen der Police. Hier sehen Sie, wann die Versicherung zahlt und in welchen Fällen sie die Auszahlung verweigern oder kürzen kann. Außerdem enthält die Police ebenfalls Angaben zum Versicherungsbeginn, zur Beitragshöhe und ähnlichen Faktoren.
Die AVB sind mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens vergleichbar. Hier finden Sie allgemeine Regelungen zum Widerrufsrecht, zum Gerichtsstand, zu Fristen und anderen Vorgaben, die für mehrere und nicht nur die abgeschlossene Versicherung gelten.
Zusammengefasst: Begleitschreiben und Police beziehen sich individuell auf die abgeschlossene Versicherung und fassen die wichtigsten Informationen zusammen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen betreffen eine größere Gruppe von Verträgen und sind entsprechend allgemeiner gehalten.
Wann beginnt die Widerrufsfrist?
Das Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen ist im wahrsten Sinne des Wortes ein „heißes Eisen“, an dem sich besonders seit der Rechtssprechung des EuGH 2014 viele Versicherer die Finger verbrannt haben. Grundsätzliche Regelungen finden sich in § 8 Versicherungsvertragsgesetz (kurz VVG).
Nach § 8 Abs.1 VVG kann jede Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Abschluss vom Versicherungsnehmer widerrufen werden, sofern sie nicht weniger als einen Monat läuft, es sich um die Absicherung von Großrisiken handelt oder beide Seiten ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt haben.
Dabei beginnt die 14-Tages-Frist erst, wenn Sie sämtliche Dokumente zu Ihrer Police, vor allem aber Versicherungsschein und AVB-Auszug, erhalten haben (§ 8 Abs.2 Nr.1 VVG). Außerdem muss Ihnen eine deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung zugehen (Nr.2). Erfüllt der Versicherer diese Pflichten nicht, beginnt die Widerrufsfrist nie zu laufen – und kann in der Folge auch nicht enden.