Beitragsfreistellung

Magnus Kaminski
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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz
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Was ist eine Beitragsfreistellung?

Bei der Beitragsfreistellung, auch Beitragspause oder Beitragsunterbrechung genannt, müssen Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer keine Beiträge mehr in die bestehende Versicherung einzahlen. Hier sollten Sie aber vorsichtig sein, denn je nach Art der Police kann es passieren, dass Ihr Versicherungsschutz während der Zeit der Freistellung erlischt. Darauf weist Sie der Versicherer aber grundsätzlich hin. 

Ein Versicherungsvertrag basiert – wie jeder Vertrag – auf gegenseitigen Rechten und Pflichten. Auf der einen Seite zahlen Sie als Kundin oder Kunde Ihre Beiträge ein, auf der anderen Seite haben Sie im Versicherungsfall einen Anspruch gegen das Versicherungsunternehmen. 

„Beitragsfreistellung“ bedeutet dabei lediglich, dass Sie keine Prämien mehr an den Versicherer zahlen müssen. 

Folgen einer Beitragsfreistellung

Für die Folgen, die eine Beitragsfreistellung für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer hat, kommt es auf die Vereinbarung mit dem Versicherungsunternehmen und der Art der Police an. Einige Versicherer verzichten beispielsweise auf Leistungseinschränkungen, wenn die Freistellung sich auf wenige Monate beschränkt. Üblicherweise sollten Sie aber zwischen zwei Versicherungsarten unterscheiden: 

  • Kapitalaufbau/Kapitalvorsorge: Versicherungen, bei denen der Aufbau von Vermögen im Mittelpunkt steht – etwa bei kapitalbildenden Lebensversicherungen – „wachsen“ während der Beitragsfreistellung nicht weiter. Ihr bereits bestehendes Vertragsvermögen vermehrt sich durch den Zinseszins aber weiterhin, auch die Abschluss- und Verwaltungsgebühren werden weiterhin abgezogen. 
  • Risikoabsicherung: Reine Risikoabsicherungen wie die Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung dienen nicht dem Vermögensaufbau. Bei einer Beitragsfreistellung fällt daher meist auch der Versicherungsschutz weg. Dennoch bleibt die Versicherung weiterhin bestehen, was insbesondere den Vorteil hat, dass Sie bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung keine erneute Gesundheits- und Risikoprüfung durchlaufen müssen. 

Besonders bei Sach- und anderen Risikoversicherungen sollten Sie sich beim Versicherer gut über die Folgen der geplanten Beitragspause informieren – denn sonst kommt die böse Überraschung möglicherweise erst hinterher. Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen sind zwar weniger betroffen, auch hier sollten Sie sich aber gut informieren

Voraussetzungen für eine Beitragsfreistellung

Generell gibt es keine gesetzlichen Vorschriften zu den Voraussetzungen, die für eine Beitragsfreistellung erfüllt werden müssen. Der Versicherer kann also eigene Richtlinien festlegen, muss sich dann aber auch an diese Vorgaben halten – wohlgemerkt bei allen Versicherten. 

Der Antrag auf Beitragsfreistellung kann daher formlos an die Versicherungsgesellschaft gestellt werden. Dabei sollten Sie lediglich auf die gewünschte Dauer der Freistellung (etwa die kommenden sechs Monate) eingehen und sicherstellen, dass der Brief tatsächlich beim Versicherer ankommt. Wir empfehlen den Versand via Einschreiben, so sind Sie auf der sicheren Seite. 

Lehnt das Versicherungsunternehmen Ihren Antrag ab, erhalten Sie eine entsprechende Information. Oft wird eine Beitragsfreistellung wegen einem bislang zu niedrigen Deckungskapital oder aus Kostengründen abgelehnt. Die Erfahrung zeigt aber auch, dass die meisten Versicherer ihre Kunden auf deren Wunsch ohne Zögern von der Beitragsverpflichtung befreien. 

Tipp:

Um bei Lebens- und Rentenversicherung von steuerlichen Vorteilen zu profitieren, müssen Sie mindestens fünf Jahre (insgesamt; nicht am Stück) Beiträge eingezahlt haben. Eine Beitragsfreistellung kann daher durchaus schädlich sein, wenn Sie sich zu früh für sie entscheiden. 

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Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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