Beleidigung im Straßenverkehr

Im Straßenverkehr gelten klare Regeln. Und trotzdem geraten Autofahrer, Zweiradfahrer und Fußgänger mit steter Regelmäßigkeit aneinander. Leider passiert es bei den Auseinandersetzungen immer wieder, dass sich einer der Beteiligten im Ton vergreift oder ein Streit um Vorfahrt oder Parken auf dem Radweg vollkommen entgleist. 

Eine Beleidigung im Straßenverkehr halten einige Verkehrsteilnehmer immer noch für ein Kavaliersdelikt. Der Gesetzgeber bezieht dazu aber eine sehr klare Position – die Beleidigung anderer Autofahrer oder Fußgänger ist ein Straftatbestand. Die Grenzen sind in diesem Zusammenhang allerdings fließend, was die rechtliche Bewertung schwierig macht.

Was ist als Beleidigung im Verkehr definiert?

Die Beleidigung bzw. die damit in Verbindung stehenden Sachverhalte werden im Strafgesetzbuch (StGB) zusammengefasst und füllen einen kompletten Abschnitt. Der Gesetzgeber unterscheidet in diesem Zusammenhang die Beleidigung nach § 185 StGB von der üblen Nachrede (§ 186 StGB) und der Verleumdung (§ 187 StGB). 

Was genau eine Beleidigung im Sinne des StGB darstellt, lässt der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang offen. Innerhalb der relevanten Paragrafen findet keine Präzisierung statt. Dieser Umstand wird allerdings bewusst in Kauf genommen, da die Beleidigung in ihrer Trag- und Reichweite bereits umfassend in den Rechtswissenschaften erörtert wurde.

Von einer Beleidigung wird dann ausgegangen, wenn es zu einem Angriff auf die persönliche Ehre einer Person kommt. Dieser kann verbal oder durch Gesten erfolgen, wird aber von dem Anspruch bzw. Willen getragen, dass der Beleidigte oder andere Personen dies auch wahrnehmen.

Als Beleidigung im Straßenverkehr kommen daher sehr unterschiedliche Äußerungen in Frage, zu denen unter anderem:

  • Drecksau
  • Idiot
  • Wichser
  • Arschloch 

gehören. Solche Beschimpfungen werden teilweise noch mit Gesten wie dem ausgestreckten Mittelfinger, der Scheibenwischer-Geste oder einer herausgestreckten Zunge untermauert.

In allen Fällen kann der Beleidigte zu einer Anzeige greifen. Welche Konsequenzen haben diese Beschimpfungen und Gesten?

Strafen bei einer Beleidigung

Anders als bei einer Ordnungswidrigkeit wegen zu schnellem Fahren wird die Strafe bei einer Beleidigung in einer individuellen Verhandlung (die auch als verkürztes Verfahren möglich ist) festgesetzt. Grundsätzlich kann die Beleidigung mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. 

Entscheidend für die Höhe der Geldstrafe ist das Einkommen der Person, welche die Beleidigung ausgesprochen hat. Die Scheibenwischer-Geste kann 1.000 Euro kosten, der ausgestreckte Mittelfinger ist mit 4.000 Euro schnell wesentlich teurer.

Übrigens:

Wer sich als Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle den Amtsträgern gegenüber im Ton vergreift, muss besonders schnell mit Strafen wegen Beleidigung rechnen. Die sogenannte Beamtenbeleidigung basiert ebenfalls auf § 185 StGB. Polizisten wissen aber häufig sehr viel genauer, wo die Grenzen des Zumutbaren (etwa beim Duzen) liegen.  

Was passiert, wenn sich Verkehrsteilnehmer gegenseitig beleidigen?

Wer im Straßenverkehr von seinem Gegenüber verbal hart angegangen wird, sollte trotzdem versuchen, ruhig zu bleiben und einen kühlen Kopf zu bewahren. Eine nicht ganz einfache Situation. Vergreift sich der Unfallgegner zu sehr im Ton, ergibt schnell ein Wort das andere. Gegenseitige Beleidigungen beschäftigen Gerichte leider immer wieder. 

Das Strafgesetzbuch hat auch an diesen Fall gedacht. Wechselseitig ausgesprochene Beleidigungen, zu denen es in einem hitzigen Wortgefecht kommt, können sich aufheben. Der zuständige Richter kann nach § 199 StGB beide Beleidiger in diesem Fall freisprechen.

Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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