Verkehrsteilnehmer, die Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr begehen, sehen sich Verwarnungsgeldern oder einem Bußgeldbescheid gegenüber. Die Strafen werden aber nicht einfach willkürlich von den zuständigen Behörden verhängt, sondern orientieren sich an Regelsätzen. Diese sind im Bußgeldkatalog bzw. der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) festgehalten, die ein zentrales Instrument im deutschen Verkehrsrecht zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist. 

In der BKatV regelt der Gesetzgeber die Höhe von Bußgeldern, eingetragenen Punkten im Fahreignungsregister (FAER) und Regelfahrverboten für unterschiedliche Verkehrsverstöße. Seine rechtliche Grundlage findet der Bußgeldkatalog im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und im Straßenverkehrsgesetz.

Welche Ordnungswidrigkeiten regelt der Bußgeldkatalog?

Im Rahmen der Bußgeldkatalog-Verordnung werden nicht nur die Rahmenbedingungen für das Festlegen eines Verwarnungs- oder Bußgeldes umrissen. Innerhalb der Anlagen zur Verordnung hat sich der Gesetzgeber auf die geltenden Regelsätze festgelegt. Diese werden unter der Annahme einer fahrlässigen Begehung verhängt.

Im Rahmen einer Bewertung der individuellen Ordnungswidrigkeitenmerkmale kann von diesen Regelsätzen in der Höhe durch Bußgeldstellen bzw. im Strafverfahren durch Richter abgewichen werden. Beispielsweise greift Tabelle 1 im Anhang zur Bußgeldkatalog-Verordnung die Ahndung von Geschwindigkeitsverstöße im Straßenverkehr auf.

Übersicht zu den Verwarnungsgeldern für Geschwindigkeitsüberschreitungen:

Überschreitung in km/h
innerhalb geschlossener Ortschaften (€)
außerhalb geschlossener Ortschaften (€)
bis 10
40
30
11 - 15
60
50

Der Bußgeldkatalog führt dabei für jeden Verkehrsverstoß eine Tatbestandsnummer. Für die beiden Geschwindigkeitsverstöße bis 10 km/h bzw. 15 km/h werden in der Anlage zur BKatV die 11.1.1 und 11.1.2 aufgeführt.

Übersicht zu den Geschwindigkeitsüberschreitungen, die nach BKatV ein Bußgeld nach sich ziehen:

Nummer
Überschreitung
innerhalb geschlossener Ortschaften
außerhalb geschlossener Ortschaften
11.1.4
16 – 20 km/h
160 Euro
140 Euro
11.1.5
21 – 25 km/h
175 Euro
150 Euro
11.1.6
26 – 30 km/h
235 Euro
175 Euro
11.1.7
31 – 40 km/h
340 Euro
255 Euro
11.1.8
41 – 50 km/h
560 Euro
480 Euro
11.1.9
51 – 60 km/h
700 Euro
600 Euro
11.1.10
über 60 km/h
800 Euro
700 Euro

Ab 26 km/h innerorts bzw. 30 km/h außerhalb von Ortschaften werden zudem Fahrverbote verhängt. Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Zusammenhang zwischen einem Monat und drei Monaten vor. Damit nimmt der Bußgeldkatalog eine Unterscheidung zwischen leichten und schweren Verstößen vor.

Verfahren in der Anwendung des Bußgeldkatalogs

Die BKatV ist die Grundlage für die Regelsätze, die im Zusammenhang mit Verwarnungsgeldern und Bußgeldbescheiden angesetzt werden. In der Praxis ist das Verfahren rund um den Bußgeldkatalog in mehrere Schritte aufgeteilt, die mit der Erfassung einer Ordnungswidrigkeit beginnen.

Anschließend werden ein Anhörungs- bzw. Zeugenbefragungsbogen verschickt, auf dessen Basis die Stellungnahme des beschuldigten Verkehrsteilnehmers ausgewertet wird. Am Ende steht der Bußgeldbescheid, gegen den Betroffene innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen können.

Übrigens:

Dieser Schritt ist nicht gegen ein Verwarnungsgeld möglich. Wer als Fahrer bzw. Halter dagegen vorgehen will, muss auf einen Bußgeldbescheid warten. Dieser wird von der zuständigen Stelle erlassen, die Zahlungsfrist für das Verwarnungsgeld ohne Zahlung abgelaufen ist.

Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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