Europäischer Gerichtshof

Magnus Kaminski
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Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz
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Was genau ist der Europäische Gerichtshof?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das oberste Gericht der Europäischen Union. Seine Kernaufgaben sind in Teilen mit dem Bundesverfassungsgericht vergleichbar. Denn der EuGH sichert die Einhaltung der Verträge, die auf EU-Ebene für alle Mitgliedsstaaten verbindlich gelten. Relevant sind hier insbesondere die Menschenrechte, der freie Warenverkehr, die Dienstleistungsfreiheit und der Verbraucherschutz

Aufgaben des EuGH 

Der EuGH hat seinen Sitz in Luxemburg. Ihm obliegen nach Art. 19 des EU-Vertrags (EUV) und den Art. 251 bis 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unter anderem die folgenden Aufgaben: 

  1. Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsauslegung innerhalb der Europäischen Union auf Basis der Rahmenvorgaben im EU-Recht. 
  2. Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit von (Gerichts-) Entscheidungen innerhalb der EU und Entscheidung zwischen einzelnen EU-Staaten, wenn keine Einigkeit herbeigeführt werden kann. 
  3. Prüfung und Kontrolle der Rechtmäßigkeit von durchgeführten Verwaltungshandlungen innerhalb der EU.
  4. Klärung von Fragen aus den Bereichen Freizügigkeit, soziale Sicherheit, Gleichbehandlung und Verbraucherrecht. 
  5. Prüfung von Bußgeldentscheidungen der EU-Kommission (der EuGH nimmt hier die Rolle eines Strafgerichts ein).
  6. Klärung allgemeiner zivilrechtlicher Streitigkeiten, soweit die nationalen Gerichte eine Entscheidung des EuGH für geboten halten (hier hat der EuGH die Rolle eines Zivilgerichts). 

Die Richter des Europäischen Gerichtshof sind Bedienstete der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Jeder Staat entsendet dabei einen Richter. Die Arbeit der Richter wird von Generalanwälten (= „Mischtätigkeit“ aus Rechts- und Staatsanwalt) unterstützt. Die Anwälte beim EuGH geben beispielsweise rechtliche Begutachtungen ab, stellen Nachforschungen an und bereiten Schriftsätze vor. 

Wie kommt ein Verfahren zum EuGH? 

Der EuGH kann grundsätzlich von jedem Mitgliedstaat, von Organen der EU und von einzelnen Bürgern angerufen werden. Relevant ist dies, wenn ein Kläger oder Rechtssuchender europarechtlich relevante Fragen klären lassen möchte. Beispiel: Ein italienischer Unternehmer darf wegen nationaler Einreisebeschränkungen keine Ware mehr nach Deutschland transportieren. Er ruft den EuGH an und lässt einen Verstoß gegen die Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit prüfen. 

Relevant sind außerdem die sogenannten Vorabentscheidungsverfahren. Der EuGH stellt in einem solchen für das nationale Gericht verbindlich fest, ob eine Norm oder Regelung mit dem Europarecht vereinbar ist. Bejaht dies der EuGH, darf das nationale Gericht nicht mehr anders entscheiden. Die jeweilige Regelung gilt dann als mit dem Europarecht vereinbar festgestellt.  

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