Das Fahreignungsregister (FAER) hat das bis 2014 existierende Verkehrszentralregister in Flensburg abgelöst. Geführt wird das Register durch das Kraftfahrtbundesamt – kurz KBA. Eine wesentliche Aufgabe des FAER umfasst die Erfassung der Ordnungswidrigkeiten, die von einzelnen Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr begangen werden.

Vor diesem Hintergrund wird das FAER umgangssprachlich gerne auch als Verkehrssünderkartei oder Punktekonto bezeichnet. Besonders wichtig ist das Fahreignungsregister aufgrund der Tatsache, dass die hier archivierten Daten am Ende auch darüber entscheiden, wann es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommt.

Seit wann gibt es das FAER?

In seiner aktuellen Form gibt es das Fahreignungsregister seit 2014, was es das bis dahin bekannte Verkehrszentralregister abgelöst hat. Dessen Aufgabe war mit dem FAER vergleichbar, die das Zentralregister über Jahrzehnte wahrgenommen hat. 2014 hat der Gesetzgeber das Register aber nicht einfach nur umbenannt.

Mit Einführung des FAER ist eine grundlegende Reform der Konsequenzen einhergegangen, die Verstöße des Punktekontos in der Praxis haben. Einer der wichtigen Aspekte: Mit Erreichen von acht Punkten im Register kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis – in Verbindung mit einer empfindlichen Sperrfrist für betroffene Autofahrer.

Die Aufgabe des Fahreignungsregisters

Über das FAER werden Daten gespeichert, die zur Beurteilung der Fahreignung gehören. Dazu zählen auch verschiedene Tatbestände, die im Straßenverkehr eine Rolle spielen, wie:

  • fahrlässige Tötung und Körperverletzung,
  • Nötigung,
  • gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr,
  • illegale Autorennen,
  • Trunkenheit hinterm Steuer.

Achtung:

Trunkenheit bzw. Alkohol sehen Autofahrer oft nur als Problem, wenn die Grenze von 0,5 Promille überschritten wird. In der Praxis kann für die Beurteilung der Fahreignung aber auch eine Fahrt mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss zum Problem werden – wenn mindestens 1,6 Promille nachgewiesen werden.

Im Rahmen des FAER erfolgt zusätzlich die Speicherung von fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen. Hierzu gehört die Verhängung von Fahrverboten, ein Entzug der Fahrerlaubnis nach den Anlagen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) oder eine Ordnungswidrigkeit nach Anlage 13 FeV mit einer Geldbuße von mindestens 60 Euro. 

Wann erhalten Autofahrer Punkte im Fahreignungsregister?

Kernelement des FAER ist die Punktekartei, in der verschiedene Ordnungswidrigkeiten erfasst werden. Grundsätzlich gibt es Tatbestände, die einen, zwei oder drei Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Das Punktesystem bildet in diesem Zusammenhang die Schwere eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr ab.

Ordnungswidrigkeiten – wie Geschwindigkeitsverstöße ab 21 km/h Überschreitung – ziehen einen Punkt nach sich. Straftaten ohne Führerscheinentzug führen zu zwei Punkten. Tritt die Entziehung des Führerscheins mit hinzu, erfolgt die Eintragung von drei Punkten.

Fristablauf im Fahreignungsregister

Das Fahreignungsregister archiviert die Punkte über einen festgelegten Zeitraum. Dieser richtet sich nach dem zugrundeliegenden Tatbestand:

  • 1-Punkt-Entscheidungen werden nach 2 1/2 Jahren getilgt.
  • 2-Punkt-Entscheidungen haben fünf Jahre im FAER Bestand.
  • 3-Punkt-Entscheidungen löscht das Register erst nach 10 Jahren.

Dazu kommt noch die Überliegefrist von einem Jahr. Während dieses Zeitraumes bleiben die getilgten Punkte in der Kartei ersichtlich. Hintergrund: Damit wird verhindert, dass Bearbeitungszeiten bei einer Überschneidung mehrerer Punkte für betroffene Autofahrer einen Vorteil bedeuten. Im Verkehrsrecht gilt nicht die Rechtskraft eines Bußgeldbescheides als maßgeblich für das Erreichen der kritischen 8-Punkte-Grenzen, sondern das Tattag-Prinzip.

Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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