Fahren ohne Fahrerlaubnis

Im deutschen Verkehrsrecht ist das rechtskonforme Führen eines Kraftfahrzeugs nach § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) an den Besitz einer Fahrerlaubnis gebunden. Diese befähigt den Inhaber, Fahrzeuge in festgelegten Klassen zu bewegen. Sofern dem Fahrer diese Erlaubnis fehlt, handelt es sich um das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Dieser Verstoß gegen das Verkehrsrecht ist wiederum in § 21 StVG verankert. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die für betroffene Verkehrsteilnehmer ernste Konsequenzen nach sich zieht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Unterscheidung zu Situationen, in denen Inhaber einer Fahrerlaubnis diese einfach vergessen haben.

Rechtsgrundlagen und Tatbestände

Im Hinblick auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis werden mehrere Vorschriften berührt. Dazu zählen unter anderem die bereits genannten §§ 2 und 21 StVG. Aber auch die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle. Erforderlich ist an dieser Stelle verschiedene Situationen zu unterscheiden, in denen es zum Fahren ohne Führerschein kommt.

  • Fahren, ohne eine gültige Fahrerlaubnis erhalten zu haben: Im öffentlichen Straßenverkehr darf nur hinterm Lenkrad Platz nehmen, wer für ein Kraftfahrzeug die erforderliche Fahrerlaubnis erhalten hat. Ein Verstoß gegen § 21 StVG kann an dieser Stelle mit einer Geld- bzw. einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
  • Fahren trotz entzogener Fahrerlaubnis: Autofahrer, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und die trotzdem ein Kraftfahrzeug führen, begehen eine Straftat, die nach § 21 StVG geahndet wird. Wie beim allgemeinen Fahren ohne Fahrerlaubnis drohen Geldstrafen und Freiheitsentzug – besonders bei wiederholten Verstößen. Zudem ist hier mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten nach § 69a StGB zu rechnen. Zusätzlich zu den Strafen erfolgt die Eintragung in das Bundeszentralregister, was sich letztlich im Führungszeugnis bemerkbar macht.
  • Fahren mit einer ausländischen Fahrerlaubnis ohne Berechtigung: Unter welchen Rahmenbedingungen eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt werden kann, ist in § 29 FeV (Regeln zum EU-Führerschein stellt § 28 FeV auf) geregelt. Die ausländische Fahrerlaubnis ist nicht automatisch unbegrenzt gültig. Grundsätzlich muss ein ausländischer Führerschein nach sechs Monaten umgeschrieben werden. Wer als Verkehrsteilnehmer trotzdem der Meinung ist, sich auf deren Grundlage hinters Steuer setzen zu müssen, verstößt damit unter Umständen gegen 21 StVG.
  • Falsche Führerscheinklasse: Das Verkehrsrecht ist hinsichtlich der Erteilung einer Fahrerlaubnis so gestaltet, dass Autofahrern das Führen eines Fahrzeugs nur in bestimmten Klassen zugestanden wird. Damit trägt der Gesetzgeber den besonderen Anforderungen bestimmter Fahrzeugklassen, wie Motorrädern oder Lkws Rechnung. Wer ohne die entsprechende Berechtigung einen Kleintransporter oder Lkw bzw. mit schweren Anhängern unterwegs ist, fährt ohne Führerschein – mit entsprechenden Konsequenzen. 

Was passiert bei einem vergessenen Führerschein?

Diese Situation kann immer wieder passieren: Verkehrsteilnehmer steigen ins Auto und haben den Führerschein nicht dabei. Was auf den ersten Blick ein Fahren ohne Fahrerlaubnis darstellt, ist in der Praxis aber nur eine Ordnungswidrigkeit. Hintergrund: Betroffene Autofahrer sind im Besitz der Fahrerlaubnis, führen diese aber nicht mit und verstoßen so gegen § 4 FeV. Für diese Ordnungswidrigkeit werden 10 Euro erhoben.

Ungültiger Führerschein – wie geht es weiter?

Die EU will, dass einheitliche Standards bei den Führerscheinen im gesamten Unionsgebiet gelten. Aus diesem Grund müssen inzwischen auch in Deutschland alte Führerscheine umgetauscht werden. Bis 19. Januar 2025 musste jede Fahrerlaubnis, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen Führerschein umgetauscht werden. Fahren Verkehrsteilnehmer, die diese Frist versäumt haben, ohne Fahrerlaubnis? Nein, es handelt sich wie bei einem zu Hause vergessenen Führerschein am Ende nur um eine Ordnungswidrigkeit.

Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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