Im Verkehrsrecht sehen sich Verkehrsteilnehmer für Verstöße verschiedenen Sanktionen ausgesetzt. Diese reichen je nach Schwere des Verstoßes von Verwarnungsgeldern über Bußgelder bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Davon zu trennen ist das Fahrverbot.
Hierzu wird gegriffen, wenn bei Verstößen gewisse Grenzen verletzt werden. Von der Entziehung der Fahrerlaubnis ist das Fahrverbot strikt zu trennen. Der Grund: Die Konsequenzen, welche das Verbot nach sich zieht, unterscheiden sich deutlich voneinander.
Was ist das Fahrverbot?
Das Fahrverbot ist eine der schwersten Strafen, die im Verkehrsrecht vorgesehen sind. Wird das Verbot verhängt, ist damit eine Untersagung der Nutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr verbunden. Für besonders schwere Verstöße bzw. Straftaten steht noch der endgültige Entzug der Fahrerlaubnis für einen Fahrzeughalter im Raum.
Grundsätzlich gilt ein Fahrverbot nur zeitlich begrenzt – was eine Unterscheidung zum Entzug der Fahrerlaubnis darstellt. Diese kann unter bestimmten Umständen auch dauerhaft ausgesprochen werden. Die rechtliche Grundlage für das Fahrverbot sind:
- das Straßenverkehrsgesetz (StVG),
- die Straßenverkehrsordnung (StVO),
- das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).
Wann wird das Fahrverbot verhängt?
Die Verhängung eines Fahrverbotes ist grundsätzlich an Verstöße gegen das Verkehrsrecht mit einer gewissen Schwere verbunden. § 25 StVG ist für die Verhängung der Fahrverbote maßgeblich. Im Alltag kommt dieses unter anderem bei:
- schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen,
- Alkoholfahrten,
- Drogenkonsum im Straßenverkehr,
- Rotlichtverstößen mit einer Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer,
- wiederholten Verstößen, die innerhalb eines kurzen Zeitraums stattfinden,
- grober Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlungen.
Dabei werden Fahrverbote erst mit der Wirksamkeit der Bußgeldentscheidung wirksam. Nach § 25 StVG beläuft sich die Sanktion auf einen Zeitraum zwischen einem bis drei Monaten.
Beispiele für Fahrverbote bei Ordnungswidrigkeiten:
Wann ist das Fahrverbot wirksam?
Fahrverbote werden zwar mit der Bußgeldentscheidung wirksam. Ersttätern wird aber die Möglichkeit eingeräumt, die Zwangspause flexibel in einer Vier-Monatsfrist anzutreten. Der Beginn dieser Frist fällt auf den Tag der Rechtswirksamkeit des Bußgeldbescheids. Hieraus ergibt sich die Möglichkeit, das Fahrverbot beispielsweise mit Urlaub zu verbinden.
Für Autofahrer, bei denen bereits früher ein Fahrverbot verhängt wurde, gilt diese flexible Frist nicht. Hier ist das Fahrverbot mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids anzutreten. In dieser Situation lässt sich der Antrittstermin für das Fahrverbot nur durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verschieben.
In Deutschland ist die Umwandlung eines Fahrverbots in ein erhöhtes Bußgeld möglich. Dieser Schritt ist an strenge Voraussetzungen gebunden und wird immer nach dem individuellen Einzelfall entschieden. Allgemein wird die zuständige Behörde diesen Schritt bei besonderer Härte in Erwägung ziehen.
Das passiert, wenn das Fahrverbot endet
Anders als bei einem Entzug des Führerscheins – etwa wegen zu vieler Punkte in Flensburg – bei dem eine Wiedererlangung nur auf Antrag möglich ist, erhalten Autofahrer nach einem Fahrverbot den Führerschein automatisch zurück. Sollte die zuständige Stelle die Fahrerlaubnis bereits vor dem Fristablauf wieder aushändigen, darf trotzdem erst mit dem Ende des Fahrverbots wieder gefahren werden. Alles andere wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis.