Geschwindigkeitsüberschreitung

Im Straßenverkehr gelten klare Regeln hinsichtlich der erlaubten Höchstgeschwindigkeiten. Diese sind entweder gesetzlich festgelegt oder werden durch die Beschilderung für einzelne Straßen festgeschrieben. Überschreiten Autofahrer diese vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit.

Die Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung sehen unterschiedlich aus und richten sich nach der Schwere des Verstoßes. Bei einem geringfügigen Überschreiten kann die zuständige Behörde mit einem Verwarnungsgeld reagieren. Besonders schwere Verstöße ziehen Fahrverbote nach sich.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Die konkreten Regelungen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit ergeben sich entweder aus § 3 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) oder den Einschränkungen, die für bestimmte Straßen gelten. Letztere werden durch die Beschilderung angezeigt, welche die gesetzlichen Regelungen aufhebt.

Beispielsweise kann im Rahmen einer Baustelle die auf Landstraßen außerhalb von Ortschaften geltende Geschwindigkeit von 100 km/h auf 60 km/h reduziert werden. Gleiches gilt für Autobahnen mit einer Richtgeschwindigkeit.

Im Straßenverkehr werden Änderungen der erlaubten Geschwindigkeit nach § 3 StVO über runde Schilder mit rotem Rand und einer Zahl auf weißem Grund angezeigt. Es gibt aber eine Besonderheit – den verkehrsberuhigten Bereich. Das „Spielstraßen-Schild“ schreibt Autofahrern eine Geschwindigkeit von 7 km/h vor.

Die StVO legt sich für Straßen außerorts auf eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h fest. Innerhalb von Ortschaften gelten 50 km/h als zugelassene Geschwindigkeit. Darüber hinaus erkennt § 3 StVO die Witterung als besonderen Einflussfaktor an. 

Sinkt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen auf unter 50 Meter, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Kleiner Tipp: Wer sich als Autofahrer im Hinblick auf die Entfernung nicht sicher ist, kann die Leitpfosten als Maß heranziehen, da diese jeweils in 50 Meter Abstand aufgestellt werden.

Zusätzlich stellt die StVO für einzelne Fahrzeugklassen, wie Gespanne oder Lkw gesonderte Höchstgeschwindigkeiten fest. Beispielsweise dürfen Busse außerhalb von Ortschaften höchstens 80 Stundenkilometer schnell sein.

Welche Strafen gelten bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Autofahrer werden bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung sanktioniert. Wie hoch die Strafen im individuellen Fall aussehen, hängt von der Höhe der Überschreitung ab und ob sie innerorts oder außerorts erfolgt ist.

Bei einem Geschwindigkeitsverstoß außerhalb von Ortschaften wird bis 15 km/h eine Verwarnungsgeld von 40 Euro erhoben, während ein identischer Verstoß in Ortschaften bereits bis 50 Euro kostet.

Ab 21 km/h zu viel werden zusätzlich nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg verhängt. Und ab 31 Kilometern pro Stunde als gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung kommen für Ersttäter Fahrverbote hinzu.

Achtung:

Autofahrer, die wiederholt zu schnell unterwegs sind, müssen mit fahrerlaubnisrechtlich strengeren Sanktionen rechnen. Hier ist bereits früher (also bei einer geringeren Geschwindigkeitsüberschreitung, innerhalb eines Jahres zwei Verstöße von mindestens 26 km/h) ein Fahrverbot möglich.

Punkte und Fahrverbote bei zu hoher Geschwindigkeit im Überblick:

Geschwindigkeits-überschreitung
Innerorts: Punkte
Innerorts: Fahrverbot
Außerorts: Punkte
Außerorts: 
Fahrverbot
bis 10 km/h
-
-
-
-
11 - 15 km/h
-
-
-
-
16 - 20 km/h
-
-
-
-
21 - 25 km/h
1
-
1
-
26 - 30 km/h
1
1 Monat (ab 2. Mal)
1
1 Monat (ab 2. Mal)
31 - 40 km/h
2
1 Monat
1
1 Monat (ab 2. Mal)
41 - 50 km/h
2
1 Monat
2
1 Monat (ab 2. Mal)
51 - 60 km/h
2
2 Monate
2
1 Monat
61 - 70 km/h
2
3 Monate
2
1 Monat
über 70 km/h
2
3 Monate
2
3 Monate

Zu schnell als Fahranfänger?

In Deutschland gelten für Fahranfänger besondere Regeln, da sie sich in der 2-jährigen Probezeit befinden. Hier ziehen Geschwindigkeitsverstöße zusätzliche Maßnahmen nach sich. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h gilt als sogenannter A-Verstoß. Diese führen zu einer Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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