Was ist das Glücksspielverbot?
In Deutschland gilt – und das ist weitgehend unbekannt – ein gesetzliches Glücksspielverbot. Dieses gibt der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) vor und stellt Glücksspiel gleichzeitig unter den Vorbehalt der Erlaubnis. Letztere erteilt dabei die zuständige Behörde, die in der Regel zum Innenministerium gehört und etwa beim Landratsamt angesiedelt ist. Ab 2023 liegen diverse Zuständigkeiten bei der neu gegründeten „Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder“ in Halle an der Saale.
Öffentliche Glücksspiele
Veranstalter öffentlicher Glücksspiele benötigen in Deutschland eine Glücksspiellizenz, um ihre Spiele anbieten zu dürfen. Seit 01.07.2021 sind dabei auch Online-Casinos, die bis dahin ausnahmslos verboten waren, mit entsprechender Lizenz erlaubt. Ohne Lizenz gilt ein Glücksspielverbot, das nur wenige Ausnahmen kennt.
Um die Glücksspiellizenz zu erhalten, müssen Anbieter zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. Notwendig ist insbesondere ein Konzept zur Suchtprävention. Außerdem müssen Spieler die Möglichkeit haben, Einzahlungen, Auszahlungen, Gewinne und Verluste transparent einsehen zu können. Möchte sich ein Spieler selbst sperren lassen, muss der Veranstalter die Sperre in einer zentralen Datenbank vermerken. Andere Anbieter sind gleichzeitig verpflichtet, gesperrte Spieler vom Glücksspiel auszuschließen.
Operiert ein Anbieter ohne deutsche Lizenz, bietet er sein Glücksspiel illegal an. Auch eine EU-Lizenz reicht nicht aus, da der GlüStV bestimmt, dass auf Spieler mit Wohnsitz in Deutschland nur das deutsche Recht anzuwenden ist.
Private Glücksspiele
Für private Glücksspiele sieht der GlüStV keine besonderen Regelungen vor. Karten- und Pokerspiele im privaten Kreis ohne Zugang für die Öffentlichkeit oder einen größeren Kreis von Personen sind daher nicht genehmigungspflichtig. Allerdings sind die Grenzen an vielen Stellen fließend und es bestehen Überschneidungen in die Strafgesetze.