In verkehrsrechtlichen Fragestellungen kommt es immer wieder vor, dass eine besondere fachliche Expertise erforderlich ist. Gutachten werden unter anderem zur Klärung von Fragen rund um Unfälle, bei einer Überprüfung der Fahreignung oder im Rahmen einer technischen Bewertung gebraucht.
Gutachter werden in diesem Zusammenhang von Gerichten oder Versicherungen bestellt. Aus deren Urteil können sich für Verkehrsteilnehmer erhebliche Konsequenzen ergeben – etwa für die Erstattung eines Schadens durch die Kfz-Versicherung.
Das Unfallgutachten
Kommt es zu einem Unfall, stellen sich Fragen nach der Schuldfrage und dem Unfallhergang. Damit kommt den Unfallgutachten große Bedeutung bei. Im Rahmen der Durchführung kommt es unter anderem zur:
- Dokumentation des Schadensbildes,
- Ermittlung der Schadenshöhe,
- Feststellung des Reparaturwegs,
- Erfassung der allgemeinen Fahrzeugdaten.
Besonders für den Hergang eines Unfalls ist von Bedeutung, wie die Schadensbilder der Fahrzeuge aussehen. Für die Rekonstruktion entscheidend sind erkennbare Bremsspuren oder der Aufprallwinkel. Einfluss auf die Bewertung haben auch die Wetter- und Straßenverhältnisse, da diese auf das Unfallgeschehen einwirken.
Die rechtlichen Grundlagen für die Kostenübernahme eines solchen Unfallgutachtens können unter anderem in § 249 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, beschäftigt sich mit der Schadensersatzpflicht) und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu sehen sein.
Bestellt wird das Unfallgutachten vom Geschädigten oder einem Versicherer. Gerichte stützen sich oft auf die vorhandenen Unfallgutachten (es sei denn, die Sachlage macht ein eigenes Gutachten erforderlich).
Die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
Die umgangssprachlich auch als „Idiotentest“ bezeichnete Medizinisch-Psychologische Untersuchung ist ein Gutachten zur Fahreignung. Zu deren Durchführung kommt es, wenn aufgrund verschiedener Verstöße im Straßenverkehr Zweifel an der Fahreignung bestehen. Unter anderem kann dies bei:
- Alkohol am Steuer (ab 1,6 Promille oder wiederholte Verstöße),
- Substanzmissbrauch im Straßenverkehr,
- Punkten in Flensburg (ab 8 Punkten gemäß § 4 StVG),
- Schwerwiegenden Verkehrsverstößen,
der Fall sein.
Die MPU erfolgreich zu bestehen, ist die Voraussetzung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Wer sich nach einem negativen Ergebnis des Fahreignungsgutachtens trotzdem mit dem Auto im Straßenverkehr bewegt, setzt sich dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis aus.
Technische Gutachten
Im Rahmen eines technischen Gutachtens wird der Zustand eines Fahrzeugs überprüft. Als Gründe kommen verschiedene Situationen in Frage – wie der geplante Verkauf eines Fahrzeugs, eine Feststellung der Verkehrssicherheit oder zur Zustandsbewertung bei Oldtimern.
Die Anforderungen an die Gutachten unterscheiden sich je nach Fragestellungen. Bei einer Bewertung des Zustands eines Oldtimers geht es unter anderem um den Lackzustand oder inwiefern Anbauteile in der Reparaturhistorie nicht den Originalzustand widerspiegeln.
Beim Fahrzeugverkauf werden Gutachten in Auftrag gegeben, um versteckte Mängel und Unfallschäden aufzudecken. Besonders wichtig ist für den Straßenverkehr die Bewertung der Verkehrssicherheit im Sinne des TÜV-Gutachtens sowie die technische Bewertung nachträglicher Anbauteile (Tuning).
Letztere sind aus Haltersicht von zentraler Bedeutung, da ein nicht abgenommenes Anbauteil im Fall einer Verkehrskontrolle zu dessen Stilllegung führen kann. Hierdurch besteht die Gefahr einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis hin zu Eintragungen im Fahreignungsregister geahndet werden kann.