Haushaltsführungsschaden

Leider kommt es im Straßenverkehr auch zu Unfällen, die nicht nur mit einem Blechschaden ausgehen. Sind Verletzungen eine Folge, können Geschädigte vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sein, die Tätigkeiten im Haushalt zu erledigen. In diesem Fall liegt ein Haushaltsführungsschaden vor.

Dieser macht bei einem fremdverschuldeten Unfall den Schädiger schadenersatzpflichtig. Die Berechnung der Schadenshöhe hängt von den individuellen Rahmenbedingungen ab. Zusätzlich ist an dieser Stelle zu berücksichtigen, dass oft Bekannte oder Angehörige im Haushalt helfen – was in der Bewertung des Haushaltsführungsschadens zu berücksichtigen ist.

Die rechtlichen Grundlagen

Dass bei Verletzungen durch Unfälle der Verursacher eine Schadenersatzpflicht hat, ergibt sich aus §§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Für den Haushaltsführungsschaden unter anderem relevant sind die Vorgaben zur Regulierung von Schäden, die wegen unerlaubter Handlungen gegen Personen gerichtet sind.

Das BGB beschäftigt sich in diesem Zusammenhang auch mit der Frage, ob die Ersatzansprüche als Geldrente oder Kapitalabfindung reguliert werden. Eine wichtige Frage betrifft Unfälle, bei denen es zu einer Verteilung der Schuldfrage kommt. Sind beide Autofahrer zu unterschiedlichen Anteilen beteiligt, erfolgt nach § 17 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Anrechnung der Schuldverhältnisse auf die Ersatzansprüche.

Übrigens:

In § 7 StVG wird die Schadenersatzpflicht für Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen zwar dem Halter auferlegt. Überlässt dieser das Fahrzeug allerdings einer dritten Person, gilt diese Formulierung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 StVG allerdings nicht.

Die Berechnung des Haushaltsführungsschadens

Da die Haushaltsführung in der Praxis sehr individuell gestaltet ist, wird die Berechnung der Schadenshöhe in der Praxis mitunter schwierig. Die Palette der betroffenen Tätigkeiten reicht vom Einkaufen, dem Putzen und Kochen bis hin zu Reparaturarbeiten an selbstgenutztem Wohneigentum.

Zudem kommt hinzu, dass in Lebens- und Ehepartnerschaften gewisse Abschlagsfaktoren zu berücksichtigen sind, da hier eine gemeinsame Haushaltsführung besteht. Ein Umstand, der auch bei der Inanspruchnahme einer entgeltlichen Hilfe zu berücksichtigen ist.

Eine Möglichkeit zur Ermittlung der Höhe des Haushaltsführungsschadens: Betroffene beauftragen einen Dienstleister oder stellen eine Haushaltshilfe ein. Abgerechnete Entgelte bzw. das Gehalt bilden anschließend die Grundlage zur Berechnung der Schadenshöhe (tatsächlicher Haushaltsführungsschaden). Hier ist zu beachten, dass bei eingestellten Haushaltshilfen auch die Beiträge zur Sozialversicherung berücksichtigt werden.

Was ist ein fiktiver Haushaltsführungsschaden?

Wenn Dritte (Bekannte oder Angehörige) unentgeltlich Aufgaben übernehmen, greift keine Berechnung nach der Bruttolohnmethode. Es handelt sich dann um einen fiktiven Haushaltsführungsschaden. Gerichte können für dessen Berechnung verschieden Berechnungsmethoden zu Hilfe nehmen. 

  • Möglichkeit 1: Es wird die Stundenzahl herangezogen, über welche Hausarbeit nicht mehr wahrgenommen werden kann. Diese wird mit dem üblicherweise gezahlten Lohn für diese Tätigkeiten verrechnet. Bezeichnet wird dieses Verfahren als Differenzmethode.
  • Möglichkeit 2: Die Schadensschätzung kann statt über eine komplizierte Berechnung auch über das Tabellenwerk nach Schulz-Borck/Hoffmann ermittelt werden. Dazu werden die üblicherweise geleisteten Hausarbeitsstunden aus der Tabelle mit dem Grad der Einschränkung aus der Verletzung multipliziert. Das Ergebnis ist die Stundenzahl für den Haushaltsführungsschaden, zu dessen Berechnung wieder ein Stundensatz herangezogen wird.
  • Möglichkeit 3: Beim Hohenheimer Verfahren werden mittels eines Fragebogens die Haushaltsgröße, dessen Ausstattung usw. ermittelt. Ein Gutachter ordnet den Haushalt anschließend einem festgelegten Haushaltstyp zu, über den der Schadenersatz ermittelt wird.

Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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