Die umgangssprachliche Bezeichnung Idiotentest bezeichnet die Medizinisch-Psychologische Untersuchung – kurz MPU. Hier handelt es sich um ein Gutachten, welches zur Feststellung der Fahreignung angeordnet wird. Es handelt sich dabei um eine fahrerlaubnisrechtliche Maßnahme.

Das Bestehen des Idiotentests ist die Grundlage dafür, dass betroffene Verkehrsteilnehmer ihre Fahrerlaubnis wiedererlangen. Dies ist auf Antrag nach dem Entzug der Fahrerlaubnis durch schwerwiegende Verkehrsverstöße, etwa das Fahren unter Alkohol, möglich. Erfolg hat das Ganze aber nur, wenn die Fahreignung nachgewiesen wird.

Wann kommt es zu einem Idiotentest?

Die Durchführung der Untersuchung wird grundsätzlich auf Anordnung der Führerscheinstelle durchgeführt. Grundlage der Fahreignungsprüfung ist § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Hier wird die Fahrerlaubnis an die Eignung für das Führen von Fahrzeugen gebunden.

Nach § 2 Abs. 4 StVG müssen geistige und körperliche Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Fahrerlaubnis erteilt werden kann. Kritisch werden zudem wiederholte Verkehrsrechtsverstöße gesehen.

Um die Fahreignung zu beurteilen, setzt sich der Idiotentest aus:

  • psychologischer Begutachtung,
  • einem Leistungstest,
  • der medizinischen Untersuchung

zusammen.

Konkrete Gründe für den Idiotentest ergeben sich aus schwerwiegenden Verstößen gegen das Verkehrsrecht.

Fahren unter Alkohol und Alkoholmissbrauch

Wer als Autofahrer mehrfach alkoholisiert fährt oder bei dem Alkoholmissbrauch nach Anlage 4 Ziff. 8.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vermutet wird, muss mit einem Idiotentest rechnen. Davon betroffenen sind auch Radfahrer, die beispielsweise in einer Verkehrskontrolle mit 1,6 Promille auffallen. Trunkenheit am Steuer und Alkoholabhängigkeit sprechen gegen die geistig-körperlichen Voraussetzungen, sicher ein Kraftfahrzeug zu führen.

Drogenmissbrauch

Bei Autofahrern wird die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs nicht nur wegen des Fahrens unter Alkohol angezweifelt. Der Konsum von Drogen/Rauschmitteln, ein Missbrauch von Arzneimitteln und Cannabis gehören ebenfalls zu Verstößen gegen das Verkehrsrecht (§§ 13a und 14 FeV), die eine Anordnung des Idiotentests nach sich ziehen können. Im Bußgeldkatalog ist der Missbrauch ohne Verkehrsgefährdung mit einem Fahrverbot versehen. Etwas anders sieht die Situation bei einer Verkehrsgefährdung aus. Hier wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Beachten Sie:

Ein wichtiger Punkt ist die Einnahme von Arzneimitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Beispielsweise wird ADHS unter anderem mit dem Wirkstoff Lisdexamfetamin behandelt, bei dem es sich um ein Amphetamin handelt. Die Fahreignung ist hier zwar nicht grundsätzlich in Zweifel zu ziehen, wird aber an sehr hoher Standards geknüpft.

Punktekonto in Flensburg überzogen

Im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrtbundesamtes werden schwere Ordnungswidrigkeiten mit Punkten eingetragen. Ab acht Punkten in Flensburg kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Dieser Schritt kann angesichts des auffälligen Verhaltens im Straßenverkehr eine Anordnung zum Idiotentest nach sich ziehen. 

Ordnungswidrigkeiten verjähren bereits nach drei Monaten. Aufgrund dieser vergleichsweise kurzen Frist empfiehlt es sich, einen Bußgeldbescheid zu prüfen – besonders, wenn mit der angedrohten Punkte-Eintragung die kritische Marke erreicht ist.

Straftaten

Ein Idiotentest wird auch bei Straftaten angeordnet – wenn diese im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder der Kraftfahreignung stehen. Letzteres muss nicht zwingend mit dem Verkehr in Verbindung stehen. Drogenhandel oder ein erkennbar hohes Aggressionspotenzial geben den zuständigen Stellen den Anlass, die Fahreignung in Zweifel zu ziehen. In diesem Zusammenhang zielt der Idiotentest auf die Frage nach den geistig-emotionalen Voraussetzungen ab.

Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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