Kommt es zu einem Verkehrsunfall, bleibt es in Deutschland glücklicherweise im überwiegenden Teil der Fälle bei einem Blechschaden. Bei Verletzungen durch den Unfall ist die genaue Bezifferung der Schadenshöhe nicht immer einfach.
Der Grund: Während die Reparaturkosten über die Rechnung der Autowerkstatt sehr genau zu bestimmen sind, wird es beispielsweise beim Schmerzensgeld schon schwieriger. Dieses gehört aber genauso zu den Ansprüchen der geschädigten Person. Der Gesetzgeber spricht hier gern von einem immateriellen Schaden.
Was ist ein immaterieller Schaden?
Definiert wird der immaterielle Schaden unter anderem durch § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Hierin wird klargestellt, dass es sich um einen Schaden handelt, der kein Vermögensschaden ist. Weiter führt das BGB an dieser Stelle aus, dass für ein solches Ereignis nur unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung verlangt werden kann.
Dazu zählen:
- Körperverletzungen,
- Verletzungen der Gesundheit,
- der sexuellen Selbstbestimmung,
- Verletzungen der Freiheit.
Im Rahmen eines Verkehrsunfalls passiert es schnell, dass das Auto längere Zeit ausfällt. Diese Tatsache kann über eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden, die hier einen immateriellen Schaden reguliert.
Wie wird der immaterielle Schaden reguliert
Im Hinblick auf die Regulierung eines Schadens sind die Dokumentation, die Ermittlung des Unfallhergangs sowie Gutachten zu den Auswirkungen des Unfalls besonders wichtig. Der immaterielle Schaden unterscheidet sich an dieser Stelle nicht von den anderen Schadensbildern.
Allerdings ist der immaterielle Schaden mitunter deutlich schwerer nachzuweisen. Gerade im Hinblick auf die psychische Belastung (seelischer Schaden durch den Unfall oder dessen Folgen) ist eine genaue Bemessung schwierig. Hier wird mit Gutachtern gearbeitet, um den Schaden zu beurteilen.
Die Ermittlung der Schadenshöhe für immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld erfolgt in aller Regel individuell für jede geschädigte Person und muss verschiedene Aspekte berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem:
- die Schwere einer Unfallverletzung
- die Stärke der Einschränkungen im Alltag
- über welchen Zeitraum kann keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden
- ob ein dauerhafter Schaden mit starken Einschränkungen zurückbleibt.
Angesichts dieser vielschichtigen Bewertungskriterien ist das Schmerzensgeld als Entschädigung für den immateriellen Schaden individuell sehr unterschiedlich. In die Bewertung fließt auch ein, ob den Geschädigten möglicherweise eine Teilschuld am Unfall trifft.