Was ist eine kapitalbildende Lebensversicherung?
Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung handelt es sich um ein Kombinationsprodukt, das auf der einen Seite dem Vermögensaufbau und auf der anderen Seite der Absicherung von Hinterbliebenen dient. Sofern die versicherte Person den vereinbarten Zeitpunkt erlebt bzw. das Alter erreicht, wird das Vertragsvermögen auf einmal ausgezahlt. Stirbt die oder der Versicherte vorher, geht das Kapital an die Hinterbliebenen.
Wie funktioniert die kapitalbildende Lebensversicherung?
Mit der Kapitallebensversicherung lassen sich Vermögensaufbau und Todesfall- bzw. Hinterbliebenenabsicherung kombinieren. Denn die Versicherung sieht sowohl beim Überleben als auch bei Tod der versicherten Person eine Leistung vor. Dadurch unterscheidet sie sich etwa von der Risikolebensversicherung, die nur leistet, wenn der Versicherte innerhalb der Vertragslaufzeit stirbt. Geschieht das nicht, wird keine Leistung gezahlt.
Rund drei Viertel der Beiträge zur kapitalbildenden Lebensversicherung werden in die eigentlichen risikoarmen Finanzprodukte (etwa festverzinsliche Wertpapiere) investiert. Das übrige Viertel benötigt der Versicherer zur Deckung seiner laufenden Kosten, zur Finanzierung der Todesfallabsicherung und für die Bildung von Rückstellungen.
Das Vertragsvermögen einer Kapitallebensversicherung setzt sich damit aus Ihren eingezahlten Beiträgen, der Garantieverzinsung, der Überschussbeteiligung und dem Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten zusammen.
Garantieverzinsung und Überschussbeteiligung
Sowohl die garantierte Verzinsung als auch die Überschussbeteiligung waren lange Zeit gute Argumente für den Abschluss kapitalbildender Lebensversicherung. Leider sind beide in den letzten Jahren wesentlich unattraktiver geworden, was an mehreren Faktoren liegt:
- Das Bundesfinanzministerium (BMF) senkt den Garantiezins immer wieder ab. Während er im Jahr 1994 noch vier Prozent betrug, liegt er seit Januar 2022 gerademal bei 0,25 Prozent
- Selbst wenn der Versicherer Überschüsse erwirtschaftet, benötigt er sie in erster Linie für den Aufbau von Rücklagen, da die Altverträge mit hoher Garantieverzinsung immer teurer für die Gesellschaften werden
- Die Niedrigzinspolitik wirkt sich auch auf die Geldanlagen, etwa Staatsanleihen, aus, da diese immer weniger Rendite erwirtschaften
Insgesamt stecken Versicherer durch diese Entwicklung in einer schwierigen Situation, die auch Versicherungsnehmer in Form steigender Kosten und sinkender Zinsen abbekommen. Der Abschluss klassischer Kapitallebensversicherung ist heutzutage daher kaum mehr zu empfehlen, besser sind ETF-gebundene Lebens- und Rentenpolicen.
Wie wird die Auszahlung der Kapitallebensversicherung besteuert?
Leider dürfen wir keine allzu ausführlichen steuerlichen Auskünfte geben. Allerdings muss bei kapitalbildenden Lebensversicherungen zwischen den Abschlusszeitpunkten unterschieden werden:
- Wurde die Versicherung vor 2005 abgeschlossen, lief sie mindestens 12 Jahre und wurden mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt, ist die Auszahlung steuerfrei. Das gilt aber nur, wenn sie in einem Betrag und nicht etwa als Rente erfolgt.
- Bei einem Abschluss in 2005 oder später wird der erzielte Gewinn der Kapitalertragsteuer/Abgeltungsteuer (25 Prozent; § 32d EStG) unterworfen. Lief die Police mindestens 12 Jahre und wird sie nicht vor dem 62. Lebensjahr ausgezahlt, muss aber nur der halbe Gewinn versteuert werden. Die übrigen 50 Prozent sind dann steuerfrei.
Leistungen aus einer Kapitallebensversicherung müssen, soweit sie steuerpflichtig sind, in der Anlage Kapitalvermögen (KAP) eingetragen werden.