Was ist das Kapitalwahlrecht?
Während Rentenversicherungen ohnehin eine lebenslange Auszahlung der erreichten Rente vorsehen, ist das bei Lebensversicherungen nicht immer der Fall. Durch das Kapitalwahlrecht können Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer selbst entscheiden, ob Sie das angesparte Vermögen in einer Summe oder als monatliche, dafür aber lebenslange, Rente ausgezahlt bekommen möchten.
Allgemeines zum Kapitalwahlrecht
Das Kapitalwahlrecht ist eine freiwillige Vereinbarung, die Sie mit Ihrem Versicherer treffen. Sie fällt unter die Vertragsfreiheit und ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Insbesondere gibt es keine Vorgabe, nach der Sie einen Anspruch auf das Kapitalwahlrecht bei Ablauf der Lebensversicherung haben.
Klar ist aber auch: Wurde das Wahlrecht vereinbart, gilt es. Einseitige Änderungen des Versicherungsvertrags, also ohne Ihre Zustimmung, sind nicht möglich.
Die Auszahlung in einer Summe
Jede Lebensversicherung hat einen Beginn und ein Ende. Der Beginn ist der Abschlusstag, das Ende der Tag, an dem das Vertragsvermögen grundsätzlich zur Auszahlung bereitsteht. Es setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen, der erzielten Rendite, erhaltenen Überschussbeteiligungen und einem Abzug für die Kosten des Versicherers zusammen.
Durch das Kapitalwahlrecht fragt Sie der Versicherer, wie Sie die Summe erhalten möchten. Entscheiden Sie sich für die Auszahlung in einer Summe, wird der Betrag überwiesen. Gegebenenfalls behält die Versicherungsgesellschaft Abgeltungsteuer ein, die Sie sich aber im Rahmen der Steuerveranlagung wieder erstatten lassen können. Ob das möglich ist, hängt vor allem vom Abschlusszeitpunkt und der Laufzeit Ihrer Police ab.
Die Auszahlung als lebenslange Rente
Um lebenslange Leistungen bewerten zu können, veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen (BMF) jährlich die sogenannte Sterbetafel. Sie sagt für jedes Alter und Geschlecht aus, wie lange die jeweilige Person, die heute das Alter XY erreicht hat, voraussichtlich noch lebt. Ermittelt wird der Wert aus den durchschnittlichen Sterbedaten des Vorjahres.
Die Sterbetafel nutzt der Versicherer, um die Höhe der monatlichen Rentenzahlung zu ermitteln. Lebt die versicherte Person im Durchschnitt noch 20 Jahre und liegen 200.000 Euro im Vertrag, beträgt die jährliche Rente 10.000 Euro.