Bei der Kostenpauschale handelt es sich um eine Ersatzleistung, die den Geschädigten nach einem Verkehrsunfall zugestanden wird. Diese haben nach den geltenden Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch nach § 249 BGB einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nicht passiert.

Durch die Unfallfolgen entsteht aber ein erhöhter zeitlicher Aufwand in Verbindung mit dem Ausfüllen von Formularen, dem Griff zum Telefon usw. Die Kostenpauschale (auch als Unkostenpauschale bezeichnet) ist eine Leistung, die anfallende Nebenkosten aus der Unfallabwicklung decken soll.

Höhe und Berechnung der Kostenpauschale

Für die Höhe der Pauschale hat der Gesetzgeber keine konkrete Höhe fixiert. Vielmehr handelt es sich dabei um einen Betrag, auf den sich die Gerichte im Schadenersatzprozess festlegen. Die Angaben schwanken je nach OLG-Bezirk (Oberlandesgericht) zwischen 15 Euro und 50 Euro (dieser Betrag wird aber nur in Einzelfällen erreicht). Als übliche Höhe können aber 20 Euro bis 30 Euro.

Beispielsweise wird im OLG-Bezirk Celle Geschädigten eine Pauschale von 25 Euro zugestanden. Kfz-Versicherer, welche eine Schadenersatzforderung aus einem Unfall regulieren, orientieren sich für die Auszahlung allgemein an diesen Werten.

Aber: Es steht einer geschädigten Person frei, bei einem höheren Aufwand für die Nebenkosten diesen auch geltend zu machen. Dazu müssen allerdings die entsprechenden Belege gesammelt und vorgelegt werden. Bleiben die Nebenkosten niedriger, genießt die Kostenpauschale den Vorzug. Höhere Kosten entstehen beispielsweise nach einem Unfall mit Verletzungsfolge durch Fahrten zu Ärzten oder Therapeuten.

Zahlt die Versicherung eine Kostenpauschale aus?

Kommt es über den Schadenersatz zu einem Gerichtsprozess, wird die Kostenpauschale durch das Gericht festgelegt. Diese orientieren sich dabei an den allgemein üblichen Sätzen der jeweiligen Gerichtsbezirke. Aber auch ohne ein gerichtliches Verfahren erhalten Geschädigte in der Regel eine Erstattung der Kostenpauschale mit den Leistungen der Versicherung des Unfallverursachers.

Die Auszahlung erfolgt also automatisch – ohne dass es einen separaten Antrag bzw. eine Forderung braucht. Sofern eine Versicherung die Unkostenpauschale nicht auszahlt, ist bei einem zu 100 Prozent fremdverschuldeten Unfall der Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufzunehmen, um den eigenen Anspruch durchzusetzen.

Zusätzlich ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die gegnerische Versicherung andere Schadenersatzleistungen – etwa im Hinblick auf die Wertminderung des Fahrzeugs nach der Reparatur des Unfallschadens oder die Nutzungsausfallentschädigung – berücksichtigt hat.

Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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