Das Kraftfahrt-Bundesamt oder Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist eine deutsche Bundesbehörde in Flensburg. Gegründet am 4. August 1951, untersteht das KBA dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Zu den Aufgaben gehört die Verwaltung zentraler verkehrsrechtlicher Register sowie die Überwachung der Zulassung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen.
Das Bundesamt ist eine Reaktion auf die zunehmende Motorisierung, welche nach Ende des Zweiten Weltkriegs auch in Deutschland einsetzt. Zu den zentralen Rahmenbedingungen für Teile der Aufgaben gehört das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Hier werden unter anderem die Grundlagen zur Erfassung von Fahrerlaubnissen und Verkehrsverstößen geschaffen.
Geschichte des KBA
Bestrebungen zur Erfassung von Fahrzeug- und Führerscheindaten gibt es in Deutschland bereits vor dem Ersten Weltkrieg. Die Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen der Berliner Polizei ist ein erstes Verkehrsregister. In den 1930er Jahren wurde damit begonnen, zugelassene Kraftfahrzeuge zu registrieren.
Einige Jahre später erfolgte die Übernahme von Aufgaben in der Festlegung von Sicherheitsstandards für Fahrzeuge und Fahrzeugteile (Reichsstelle für Typprüfung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen). Direkt nach Kriegsende 1945 bestand die Sammelstelle für Nachrichten über Kraftfahrzeuge zunächst in Peine, wurde ein Jahr später aber nach Bielefeld verlegt.
Im August 1951 entstand dann das heutige Kraftfahrt-Bundesamt mit den drei Teilbereichen:
- verwaltungsbehördliche Entscheidungen über Verkehrsteilnehmer – Fahreignungsregister (FAER)
- Registrierung von Bestandsveränderungen von Kraftfahrzeugen
- Kraftfahrzeugtechnik (Typgenehmigungen von Kraftfahrzeugen)
Aufgaben des KBA
Durch das Kraftfahrt-Bundesamt wird eine ganze Reihe zentraler Funktionen wahrgenommen, die im Straßenverkehr eine Rolle spielen. Direkt für Autofahrer spürbar ist die Verwaltung des Fahreignungsregisters. Ursprünglich als Verkehrszentralregister bekannt, erfasst das KBA Verstöße im Straßenverkehr nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) oder dem Strafgesetzbuch (StGB). Das verwendete Punktesystem beruht auf § 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Im Rahmen des Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) werden alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge erfasst. Basis ist § 33 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Enthalten sind Informationen zu Haltern, technischen Daten und Zulassungsmerkmalen. Informationen, welche für die Ermittlung von Fahrzeugen bei einem Diebstahl oder bei versicherungsrechtlichen Fragen eine Rolle spielen.
Zu den Aufgaben des KBA gehören auch die Marktüberwachung und technische Zulassung im Rahmen der Typgenehmigung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen (Verordnung (EU) 2018/858). Hier übernimmt das Bundesamt eine Prüffunktion, welche die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert – da alle Fahrzeugteile technischen und sicherheitsrelevanten Vorgaben entsprechen müssen. Bei Verstößen kann das KBA Rückrufaktionen anordnen.
Eine weitere Säule ist die Erfassung und Dokumentation der ausgestellten Fahrerlaubnisse im Fahrerlaubnisregister. Dabei werden zwar Personendaten, Fahrerlaubnisklassen und Auflagen erfasst. Die Adresse bleibt bei der Datenerhebung allerdings außen vor. Im Fahrerlaubnisregister speichert das KBA zusätzlich noch die Probezeit oder ob eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ausgestellt ist. Im Rahmen einer Zusammenarbeit mit anderen Behörden kann das KBA verschiedene Informationen weitergeben, um wichtige sicherheitsrelevante Anforderungen zu erfüllen.