Was ist eine Lebensversicherung?
Lebensversicherungen sind in aller Munde – und machen seit einigen Jahren mehr negative als positive Schlagzeilen. Dennoch gibt es bestimmte Formen der Lebensversicherung, deren Abschluss auch heute noch sinnvoll ist. Der wichtigste Vorteil dieser Versicherungsart ist die Absicherung fürs Alter und gleichzeitig der Hinterbliebenen, sollte die versicherte Person vor dem vertraglichen Auszahlungszeitpunkt versterben.
Allgemeines zur Lebensversicherung
Unter den Begriff „Lebensversicherung“ fallen alle Policen, die ein Risiko absichern, das mittelbar oder unmittelbar mit dem Leben der versicherten Person zusammenhängt. Daher gehören auch Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen zur Oberkategorie der Lebensversicherungen, da sie zwar nicht im Todesfall, aber bei lebensverändernden Umständen wie einer schweren Krankheit oder einem Unfall leisten.
Dabei wird zwischen verschiedenen Arten der Lebensversicherung unterschieden:
- Versicherungen auf den Todesfall: Sie leisten, wenn die versicherte Person stirbt
- Versicherungen auf den Erlebensfall: Hier erfolgt die Auszahlung, wenn die versicherte Person das vertraglich vorgeschriebene Alter bzw. den Zeitpunkt erreicht
- Kombiversicherungen: Sie leisten sowohl im Erlebens- als auch im Todesfall
Lebensversicherungen auf den Todesfall
Klassiker unter den Todesfallpolicen sind die Risikolebensversicherung und die private Unfallversicherung mit Todesfallschutz. Diese Versicherungen leisten nur dann, wenn die oder der Versicherte während der Vertragslaufzeit stirbt (= Versicherungsfall). Tritt dieser Fall nicht ein, überlebt die Person also die vereinbart Vertragslaufzeit, zahlt die Versicherung keine Leistungen aus.
Reine Risikoversicherungen sind besonders sinnvoll, wenn Sie als Hauptverdienerin oder Hauptverdiener Ihre Angehörigen vor den Folgen Ihres Ablebens schützen wollen. Haben Sie Schulden, etwa durch eine Immobilie, ist die Versicherung nahezu unverzichtbar.
Lebensversicherungen auf den Erlebensfall
Bei Policen auf den Erlebensfall besteht der Versicherungsfall darin, dass Sie als Versicherter den vereinbarten Auszahlungszeitpunkt erleben. Wurde etwa festgehalten, dass die Lebensversicherung am 60. Geburtstag ausgezahlt wird, ist Ihr 60. Geburtstag der Leistungsauslöser. Versterben Sie vorher, erhalten Ihre Angehörigen (je nach Vereinbarung) eine Todesfallsumme, ein Großteil des Vermögens ist aber in der Regel verloren.
Kombinierte Lebensversicherungen
Reine Erlebensfallversicherungen sind – anders als Risikopolicen – eher selten. Nahezu alle Lebensversicherungen sind daher als Kombiprodukte ausgestaltet, die sowohl im Erlebens- als auch im Todesfall eine Leistung vorsehen.
Grundsätzlich raten wir aber dazu, Risikoabsicherung und Vermögensaufbau stets voneinander zu trennen. Dadurch ergeben sich gleich mehrere Vorteile:
- Sie können beide Policen getrennt voneinander kündigen oder an geänderte Lebensumstände anpassen. Auch ein Wechsel des Versicherers ist deutlich leichter möglich
- Die Gebühren sind niedriger, da der Versicherer der Kapitalversicherung nicht zusätzlich einen Teil Ihrer Beiträge für die Risikoabsicherung einbehalten muss
- Entscheiden Sie sich für den Widerruf Ihrer Lebensversicherung, hat dies keinen Einfluss auf den Vermögensaufbau
- Sie können den Vermögensaufbau gänzlich aus dem „Versicherungsmantel“ heraushalten und eine Versicherung nur zur Absicherung Ihrer Hinterbliebenen abschließen