Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) – besser bekannt als „Idiotentest“ – ist ein Prüfverfahren zur Begutachtung der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr. Die MPU wird von Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Anders als häufig angenommen, besteht die MPU nicht nur aus der psychologischen Begutachtung. Leistungstests sowie eine medizinische Untersuchung spielen ebenfalls eine Rolle. Nur mit einem positiven Ergebnis der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung schaffen Sie die Voraussetzungen, um wieder am Straßenverkehr teilzunehmen.
Wann wird eine MPU durchgeführt?
Grundsätzlich ist die Durchführung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung an die Anordnung der Führerscheinstelle gebunden. Rechtsgrundlage dazu ist das Straßenverkehrsgesetz – kurz StVG. Hier regelt § 2 StVG, unter welchen Bedingungen eine Fahrerlaubnis erteilt wird.
Unter anderem ist eine Eignung für das Führen von Fahrzeugen vorgeschrieben. Als Autofahrer müssen Sie dem Straßenverkehr nach § 2 Abs. 4 StVG geistig in der Lage sein, ein Fahrzeug zu führen, und dürfen nicht wiederholt gegen das Verkehrsrecht bzw. Strafrecht verstoßen haben. Wird das Fehlverhalten im Straßenverkehr offensichtlich, drohen der Entzug des Führerscheins und die Anordnung der MPU.
Konkrete Gründe für die Anordnung der MPU
Sind Sie einmal mit 15 km/h zu schnell gefahren, wird die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel nicht sofort zur MPU greifen. Die Anordnung setzt schwerwiegende Vergehen gegen das Verkehrsrecht voraus.
- Fahren unter Alkohol bzw. Alkoholmissbrauch/Abhängigkeit: In diese Kategorie fallen verschiedene Tatbestände, wie das mehrfache Auffallen im Straßenverkehr durch Trunkenheitsfahrten. Aber auch Alkoholmissbrauch lässt nach Anlage 4 Ziff. 8.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Zweifel an der Eignung für das Führen eines Fahrzeugs aufkommen. Zu den Anordnungsgründen gehört aber auch eine Alkoholfahrt mit mehr als 1,6 Promille Blutalkohol.
- Substanzmissbrauch: Die Einnahme von Betäubungs- und Arzneimitteln (§ 14 FeV) sowie Cannabisprodukten (§ 13a FeV) spricht aus Sicht der Fahrerlaubnis-Verordnung ebenfalls gegen eine Eignung für das Führen von Kraftfahrzeugen. Sofern über den Missbrauch bzw. wiederholte Auffälligkeiten im Straßenverkehr ein Nachweis vorliegt, wird eine MPU von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.
- Verkehrsrechtliches Fehlverhalten: Zur Anordnung einer MPU kommt es auch dann, wenn Sie sich als Autofahrer im Straßenverkehr besonders auffällig verhalten. Dies ist bei einigen besonders schweren Verstößen der Fall. Außerdem kann die Anordnung auch mit den Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) stehen. Mit Erreichen von acht Punkten sind Sie nach § 4 Abs. 5 für das Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr geeignet.
- Strafrechtliche Auffälligkeiten: Gegen die Eignung zum Autofahren und für die Anordnung einer MPU sprechen auch Hinweise auf ein hohes Aggressionspotenzial bzw. eine geringe Impulskontrolle. Dies kann der Fall sein, wenn Autofahrer im Straßenverkehr in Stresssituationen wiederholt auffallen.
- Gesundheitliche Eignung: Über die Fahrerlaubnis-Verordnung werden in Anlage 4 verschiedene Krankheitsbilder zusammengefasst, bei deren Vorliegen der Gesetzgeber von Einschränkungen für die Eignung als Fahrzeugführer ausgeht. Werden entsprechende Diagnosen bekannt, ist mit der Anordnung einer MPU durch die Führerstelle zu rechnen – zum Beispiel bei Parkinson oder verschiedenen kardiovaskulären Erkrankungen.
Wie läuft die MPU ab?
Das medizinisch-psychologische Gutachten umfasst mehrere Bausteine, mit denen die körperliche und geistige Eignung überprüft wird.
- Medizinische Untersuchung: Überprüfung, ob die körperliche Verfassung den Anforderungen des Straßenverkehrs gerecht wird. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Alkohol- sowie Drogenkonsum und relevanten Krankheitsbildern.
- Verkehrspsychologische Prüfung: Verkehrspsychologische Evaluierung hinsichtlich der Einsicht in das Fehlverhalten und ob nachhaltige Verhaltensänderungen erkennbar sind.
- Leistungstests: Überprüfung der Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit durch standardisierte Tests zur Feststellung von Wahrnehmungs- und Reaktionsleistung sowie der Belastbarkeit im Straßenverkehr.