Was ist das Policenmodell?
Das sogenannte Policenmodell ist neben dem Antragsmodell eines von beiden Verfahren zum Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung. Es wurde bereits mehrfach vom Bundesgerichtshof auf Grundlage einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für unzulässig erklärt (siehe u.a. BGH vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11).
Beim Policenmodell unterschreibt der Versicherungsnehmer den Versicherungsantrag. Die notwendigen Pflichtinformationen und den Versicherungsschein erhält er erst im Nachgang, also nachdem die Police bereits abgeschlossen wurde. Um sich nun gegen den Versicherungsvertrag zu entscheiden, ist ein schriftlicher Widerruf an die Versicherungsgesellschaft erforderlich.
Der Nachteil gegenüber dem Antragsmodell, der auch zur Europarechtswidrigkeit führt, ist die notwendige aktive Handlung des Versicherungsnehmers. Vergisst er beispielsweise den rechtzeitigen Widerruf, kann der Vertrag nur noch im Rahmen der Kündigung aufgelöst werden. Alle damit verbundenen Verluste fallen dann unmittelbar dem Versicherungsnehmer zur Last.