Policenmodell

Magnus Kaminski
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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz
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Was ist das Policenmodell?

Das sogenannte Policenmodell ist neben dem Antragsmodell eines von beiden Verfahren zum Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung. Es wurde bereits mehrfach vom Bundesgerichtshof auf Grundlage einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für unzulässig erklärt (siehe u.a. BGH vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11). 

Beim Policenmodell unterschreibt der Versicherungsnehmer den Versicherungsantrag. Die notwendigen Pflichtinformationen und den Versicherungsschein erhält er erst im Nachgang, also nachdem die Police bereits abgeschlossen wurde. Um sich nun gegen den Versicherungsvertrag zu entscheiden, ist ein schriftlicher Widerruf an die Versicherungsgesellschaft erforderlich. 

Der Nachteil gegenüber dem Antragsmodell, der auch zur Europarechtswidrigkeit führt, ist die notwendige aktive Handlung des Versicherungsnehmers. Vergisst er beispielsweise den rechtzeitigen Widerruf, kann der Vertrag nur noch im Rahmen der Kündigung aufgelöst werden. Alle damit verbundenen Verluste fallen dann unmittelbar dem Versicherungsnehmer zur Last.  

Tipp:

Denken Sie an den „ewigen Widerruf“! Er ist bei Verträgen, die nach dem Policenmodell geschlossen wurden, fast immer möglich. Denn hier hat der Versicherer gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung (= vor dem Vertragsschluss) verstoßen. Dies hat der BGH im oben genannten Urteil direkt mitentschieden.

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Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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