Alkohol beeinflusst die Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit. Beide sind im Straßenverkehr essenzielle Eigenschaften. Der hat klare Promillegrenzen festgelegt, ab denen das Führen eines Kraftfahrzeugs zu einer Ordnungswidrigkeit wird, die mit einem Bußgeld belegt ist.
Die Höhe der Promillegrenze unterscheidet sich für verschiedene Verkehrsteilnehmer. Besonders streng sind die Regeln hinsichtlich Alkohol am Steuer für Fahranfänger. Hier legt sich der Gesetzgeber mit § 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) auf ein striktes Alkoholverbot fest.
Welche Promillegrenze gilt im Straßenverkehr?
Teilnehmer am Straßenverkehr sehen sich mit unterschiedlichen Promillegrenzen konfrontiert. In diesem Zusammenhang lassen sich drei Gruppen ausmachen:
- Autofahrer außerhalb der Probezeit und älter als 21 Jahre
- Fahranfänger innerhalb der Probezeit sowie Fahrer bis zum 21. Lebensjahr
- Verkehrsteilnehmer ohne Kraftfahrzeuge.
Für diese drei Gruppen gelten jeweils andere Grenzwerte für den Alkohol in der Atemluft bzw. den Blutalkoholwert.
Null-Promille-Grenze
Die Grenze von 0,0 Promille greift in Deutschland für alle Personen innerhalb der Probezeit und bis zum 21. Lebensjahr. Damit wird bereits ein halbes Bier zu einer Ordnungswidrigkeit. Der Alkohol darf weder vor noch während der Fahrt konsumiert werden.
Sich nicht an die Null-Promille-Grenze zu halten, zieht übrigens schwerwiegende Folgen in der Probezeit [link -] nach sich – da es sich hier um einen A-Verstoß mit Nachschulung handelt und neben einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister auch noch mindestens 250 Euro Bußgeld erhoben werden.
0,5-Promille-Grenze
Für Autofahrer, die älter als 21 Jahre sind und bei denen die Probezeit abgelaufen ist, werden im deutschen Verkehrsrecht 0,5 Promille (0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft) als Grenzwert toleriert. Auf diese Promillegrenzen dürfen sich Autofahrer aber nicht verlassen.
In der Praxis kann es bereits sehr viel eher zu einer Sanktion kommen – die bis zu Freiheitsentzug und hohen Geldstrafen reicht. Sind ab einer Promillegrenze von 0,3 Promille bereits Ausfallerscheinungen zu erkennen, droht der Vorwurf der Trunkenheitsfahrt.
Damit drohen Punkte in Flensburg und lange Fahrverbote (inklusive strafrechtlicher Konsequenzen nach § 316 StGB). Bei einem Unfall kann die Strafe mit bis zu fünf Jahren noch einmal deutlich härter ausfallen.
Wie hoch ist die Promillegrenze für Radfahrer?
Alkohol ist nicht nur für Autofahrer als verkehrsrechtlicher Verstoß relevant. Auch Radfahrer dürfen nicht uneingeschränkt alkoholhaltige Getränke genießen. § 316 StGB bezieht sich hinsichtlich des Straftatbestandes Trunkenheit im Verkehr nicht allein auf Kraftfahrzeuge, sondern spricht allgemein von Fahrzeugen.
Grundsätzlich wird sich dafür an 1,6 Promille als Grenze orientiert. Bei deutlich erkennbaren Auffälligkeiten kann auch schon bei geringeren Blutalkoholwerten von einer Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden. Das Strafgesetzbuch sieht in diesem Fall eine Geldstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor – auch, wenn nicht Auto gefahren wurde und keine Gefährdung des Verkehrs vorlag.
Zudem ist in dieser Situation die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Zweifel gezogen wird, was zum Entzug des Führerscheins und einer MPU führt (medizinisch-psychologische Untersuchung).