Was ist eine Rentenversicherung?
Eine Rentenversicherung ist mit Ausnahme der gesetzlichen Rentenkasse (DRV Bund oder Land) eine Form der Lebensversicherung. Sie dient dem Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge, wobei der Begriff generell weit zu verstehen ist. Private Rentenversicherungen investieren die Beiträge ihrer Mitglieder auf verschiedenste Weisen, schwerpunktmäßig aber in Fonds. Gute Policen bieten dabei ein hohes Maß an Flexibilität.
Einzahlungen und Investitionen bei privaten Rentenversicherungen
Private Rentenversicherungen werden entweder monats,- quartals- oder jahresweise bespart. Versicherte legen zu Beginn der Laufzeit einen Beitrag fest, der dann entsprechend an den Versicherer zu zahlen ist. Dabei gilt:
- Die Beiträge fallen je nach Vereinbarung pro Monat, pro Vierteljahr oder jährlich an
- In der Regel besteht die flexible Möglichkeit, den Beitrag zu erhöhen oder abzusenken
- Bei einigen Policen können Versicherte über die regelmäßigen Beiträge hinaus weitere Einzahlungen leisten
Der Versicherer investiert die eingezahlten Beiträge auf unterschiedlichste Art und Weise, wobei es für das Risiko der Investition auf die Wünsche des Versicherten ankommt. Bei einer hohen Beitragsgarantie kann die Versicherungsgesellschaft die Einzahlungen nur vorsichtig und konservativ investieren. Ist der Kunde aber bereit, im Zweifel auch Verluste in Kauf zu nehmen, sind die Renditechancen auf der anderen Seite höher.
Die meisten Versicherer investieren sicherheitsorientiert in ihr Sicherungsvermögen oder Staatsanleihen. Wünschen Kunden ein renditeorientiertes Investment, stehen unter anderem Fonds, ETFs, Aktien oder Immobilien zur Auswahl.
Die Auszahlung der Rentenversicherung
Wie private Rentenversicherungen ausgezahlt werden, ergibt sich bereits aus dem Namen. Auch wenn das Grundkonzept dem der kapitalbildenden Lebensversicherung nahezu gleicht, erfolgt die Auszahlung stets als monatliche und lebenslange Rente. Der Versicherer sichert damit das sogenannte Langlebigkeitsrisiko ab.
Ermittelt wird die Höhe der monatlichen Rente dabei durch die sogenannte Sterbetafel. Sie gibt an, wie lange ein durchschnittlicher Mensch mit aktuellem Alter „X“ voraussichtlich leben wird. Diese Lebenszeit, etwa 30 Jahre, ist die Rechengrundlage für den Versicherer. Er teilt das in der Rentenversicherung vorhandene Vermögen also durch die Restlebenszeit nach der Sterbetafel.
Auszahlungen aus einer privaten Rentenversicherung unterliegen mit dem sogenannten Ertragsanteil der Besteuerung. Alternativ kommt die Abgeltungsteuer, die auch bei anderen Kapitalerträgen greift, zur Anwendung.