Was ist die Restlaufzeit?
Die Restlaufzeit einer Lebensversicherung ist die Zeitspanne zwischen dem heutigen Tag und dem geplanten bzw. vertraglichen Auszahlungszeitpunkt (Ablaufdatum). Sie gibt also an, wie lange Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer noch warten müssen, bis Sie die Ablaufleistung der Versicherung in Anspruch nehmen können. Vom Ablaufdatum zu unterscheiden ist der Kündigungs- oder Widerrufszeitpunkt.
Welche Bedeutung hat die Restlaufzeit bei Lebensversicherungen?
Bei der Restlaufzeit von Lebensversicherungen handelt es sich um eine Größe, die gleich für mehrere Ereignisse relevant ist. Zum einen sagt Sie Ihnen als Kundin oder Kunde, wie lange Sie noch auf die vertragsgemäße Auszahlung der Versicherungsleistung warten müssen. Zum anderen ist die Restlaufzeit beim Verkauf einer Lebensversicherung relevant, da die Chancen auf einen attraktiven Verkaufspreis steigen, je kürzer die Restlaufzeit der Police ist.
Hintergrund beim Verkauf der Lebensversicherung sind die Risiken für den Ankäufer. Je länger die Restlaufzeit, desto mehr Änderungen können sich in diesem Zeitraum hinsichtlich Verzinsung, Überschussbeteiligung usw. ergeben. Da der Ankäufer das Risiko trägt, geht er hier lieber auf Nummer sicher.
Besonders in den letzten Jahren ist deutlich geworden, wie schnell und gravierend sich Änderungen kleinerer Vertragsbestandteile auswirken können. Daher gilt allgemein: Je kürzer die Restlaufzeit, desto besser werden Sie Ihren Vertrag los.
Kündigung vs. Verkauf der Lebensversicherung
Wegen schlechter Konditionen und Vertragsanpassungen seitens der Versicherer wollen immer mehr Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ihre Lebensversicherung loswerden. Der erste Gedanke, der einem hier in den Sinn kommt, ist die Kündigung – aber Achtung: Hier handelt es sich um den teuersten Weg der Vertragsauflösung. Denn der Versicherer kann vom aktuellen Vertragsguthaben alle Kosten und eine Kündigungsgebühr abziehen.
Besser ist der Verkauf. Im Schnitt liegt der Verkaufspreis zwischen fünf und zehn Prozent über dem aktuellen Rückkaufswert, den Sie bei der Kündigung erhalten würden. Je nach Vertragsvermögen kann hier also eine beachtliche Summe zusammenkommen.
Es gibt nur wenige Lebensversicherungen, die nicht verkauft werden können. Das ist etwa der Fall, wenn
- es sich um eine staatliche geförderte Lebensversicherung, etwa einen Riester- oder Rürup-Vertrag, handelt,
- die Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen wurde,
- der Rückkaufswert noch zu niedrig ist, meist erfolgt erst zwischen 1.500 und 2.000 Euro ein Ankauf der Police.