Was ist ein Riester-Vertrag?
Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine von mehreren staatlich geförderten Formen der privaten Altersvorsorge. Sie funktioniert mit Zulagen, die der Staat auf den selbst eingezahlten Beitrag „drauflegt“. Sobald Sie als Sparerin oder Sparer in den Ruhestand eintreten, erhalten Sie vom Riester-Versicherer eine lebenslange Leibrente ausgezahlt. Der Versicherer übernimmt damit das sogenannte Langlebigkeitsrisiko.
Exkurs: Das „Langlebigkeitsrisiko“ ist ein Risiko, das Sie etwa beim privaten Vermögensaufbau tragen. Es beschreibt einen Verbrauch des angesparten Vermögens, obwohl Sie noch leben. Dadurch fehlen finanzielle Mittel. Da die Rente einer Versicherung aber in der Regel lebenslang gezahlt wird, sichert der Versicherer genau dieses Risiko ab.
Das steckt dahinter
Der Riester-Vertrag ist die Police einer privaten Rentenversicherung, die bestimmten staatlichen Vorgaben unterliegt. Sie bestimmen selbst über die Höhe Ihrer monatlichen oder jährlichen Einzahlung. Zahlen Sie dabei mindestens vier Prozent Ihres Einkommens ein, erhalten Sie vom Staat eine Zulage von 175 Euro pro Jahr. Für jedes Kind gewährt das Finanzamt weitere 300 Euro, die Ihnen ebenfalls pro Jahr zustehen.
Das angesparte Vermögen wird später ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt. Diese unterliegt mit dem Ertragsanteil der Einkommensteuer. Auf der anderen Seite können Sie eingezahlte Beiträge während der Ansparzeit ebenfalls steuerlich absetzen. Hierbei handelt es sich dann um Sonderausgaben.
Eine Auszahlung ist ab dem 62. Lebensjahr möglich. Zu diesem Zeitpunkt muss der Versicherer mindestens die eingezahlten Beiträge und die erhaltenen Zulagen bereitstellen. Darüber hinaus erzielte Zinsen stehen Ihnen ebenfalls zu. Abschluss- und Verwaltungskosten kann der Versicherer abziehen.
Wer kann die Riester-Förderung beanspruchen?
Grundsätzlich steht die staatliche Riester-Förderung allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland zu. Dazu gehören beispielsweise Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie pflichtversicherte Selbstständige. Künstler und Publizisten, die in die Künstlersozialkasse einzahlen, gelten ebenfalls als sozialversicherungspflichtig beschäftigt, auch wenn sie es nach den allgemein geltenden Vorschriften nicht sein müssten.
Zusätzlich zu den „klassischen“ sozialversicherungspflichtigen Berufen gibt es Gruppen, die unmittelbar förderberechtigt sind. Sie zahlen zwar nicht in die Sozialkassen ein, erhalten aber bei Erfüllung der Voraussetzungen trotzdem eine Förderung ihres Riester-Vertrags:
- Beamtinnen und Beamte, Soldaten, Richter
- Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) I oder II
- Eltern in Elternzeit mit oder ohne Anspruch auf Elterngeld
- Angehörige in Pflegezeit
- Empfänger einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Geringfügig Beschäftigte
Bei Arbeitslosen gilt eine Sonderregelung: Sie müssen nur 60 Euro pro Jahr einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. So möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass auch sozial schwache Menschen eine adäquate Zusatzversorgung für den Ruhestand aufbauen können.
Riester-Verträge für Ehegatten und Lebenspartner
Wo es unmittelbar Förderberechtigte gibt, muss es auch mittelbar Förderberechtigte geben – so sieht es zumindest der Gesetzgeber. Zu dieser Gruppe gehören Ehegatten und Lebenspartner, die nicht selbst Anspruch auf die Riester-Zulagen haben. Voraussetzung ist, dass zumindest einer der beiden die entsprechenden Zulagen erhält. Der andere Partner kann dann einen Riester-Vertrag abschließen und bekommt die Leistungen, wenn
- durch die Ehe oder Lebenspartnerschaft eine mittelbare Förderberechtigung besteht.
- ein förderfähiger Vertrag abgeschlossen wurde (das sind alle Riester-Policen).
- er eine Mindestleistung von 60 Euro pro Jahr in den Riester-Vertrag einzahlt.
Der mittelbar Förderberechtigte bekommt dann selbst die vollen Zulagen, wenn sie der andere Partner dadurch erhält, dass er mindestens vier Prozent seines Einkommens einzahlt.
Weitere Informationen zum Riester-Vertrag
Abschließend fasst helpcheck noch einige nützliche Infos rund um Riester-Verträge für Sie zusammen:
- Die Grundzulage liegt bei 175 Euro pro Jahr und Person. Zahlen Sie weniger als vier Prozent Ihres Einkommens ein, vermindert sie sich entsprechend. Bei zwei Prozent erhalten Sie die halbe Zulage
- Ein Berufseinsteigerbonus von einmalig 250 Euro steht Ihnen zu, wenn Sie die Riester-Rente vor Ihrem 25. Geburtstag abschließen. Tipp für Eltern: Riester-Vertrag ggf. für Kinder abschließen, um den Bonus direkt mitzunehmen
- Für Kinder, die vor 2007 geboren sind, erhalten Sie 185 Euro Zulage pro Jahr. Kinder, die später auf die Welt kamen, führen zu einer Zulage in Höhe von 300 Euro
- Der Mindestbeitrag liegt zwar bei vier Prozent, dieser Prozentsatz wird aber maximal von 2.100 Euro Bruttoeinkommen berechnet. Mehr als 84 Euro pro Monat müssen Sie also nicht einzahlen, um die volle Förderung Ihres Riester-Vertrags zu erhalten