Was ist eine Risikolebensversicherung?
Die Risikolebensversicherung ist eine Form der finanziellen Absicherung für Hinterbliebene, wenn die versicherte Person stirbt. Sie hat den Zweck, eventuelle Schulden unverzüglich abzahlen zu können und darüber hinaus ein finanzielles Polster für Lebenshaltung und andere Aufwendungen zu schaffen. Der Name „Risikolebensversicherung“ kommt daher, dass die Police lediglich das Todesrisiko absichert, nicht aber dem Vermögensaufbau dient.
Bei der Risikolebensversicherung handelt es sich um eine klassische, wenn nicht sogar die klassischste, Form der Risikoabsicherung. Sie ist besonders für Menschen mit Familie und/oder hohen Schulden zu empfehlen, bei denen infolge des Todes des Hauptverdieners oder der Hauptverdienerin große finanzielle Lücken entstehen würden.
Daher gibt es zwei klassische Fälle, bei denen der Abschluss einer Risikolebensversicherung Sinn macht:
- Bau oder Kauf einer Immobilie: Die Versicherung zahlt beim Tod des Versicherten die vereinbarte Summe, die mindestens zur Tilgung der Restschuld ausreicht, an die Begünstigten aus
- Gründung einer Familie: Sie möchten Ihre Familie im Falle Ihres Todes absichern, weil Ihr Ehepartner etwa aufgrund der Kindererziehung nicht mehr in Vollzeit arbeiten kann
Wie funktioniert eine Risikolebensversicherung?
Die Funktionsweise der Risikolebensversicherung ist denkbar einfach. Bei Abschluss der Police entscheiden Sie sich für eine Versicherungssumme, die im Falle des Todes der versicherten Person zur Auszahlung kommt. Dabei sind verschiedene Fallgestaltungen möglich:
- Gegenseitige Absicherung: Besonders bei (Ehe-) Partnern kann die Police so aufgebaut werden, dass die Versicherungssumme unabhängig davon ausgezahlt wird, welche der beiden Personen verstirbt
- Koppelung ans Darlehen: Bei einer Immobilienfinanzierung sinkt die Restschuld Jahr für Jahr um die entsprechende Tilgung. Sie können bei den meisten Versicherern vereinbaren, dass auch die Versicherungssumme und damit der Beitrag entsprechend abfällt
Welche Gefahren deckt die Risikolebensversicherung ab?
Die Risikolebensversicherung leistet, wenn die versicherte Person oder die versicherten Personen zu Tode kommen. In diesem Fall wird die Versicherungssumme an die Begünstigten, also entweder den Partner oder – falls beide versterben – an die Kinder oder andere Angehörige ausgezahlt. Dabei gibt es nur wenige Fälle, in denen der Versicherer die Leistung verweigert. Möglich sind:
- Der Tod tritt nicht während der Vertragslaufzeit, sondern davor oder danach ein
- Die Todesursache kann nicht abschließen geklärt werden
- Der Tod der versicherten Person ist nur durch vorsätzliches Handeln einer oder eines Begünstigten (Mord oder Totschlag) eingetreten
- Es liegt eine Selbsttötung (ein Suizid) vor – hier gibt es allerdings bei einigen Versicherern Ausnahmen, etwa wenn der Suizid aufgrund geistiger Unzurechnungsfähigkeit verübt wurde
Stirbt die versicherte Person infolge grober Fahrlässigkeit, kann die Risikolebensversicherung die Leistungen einschränken. Die Regel ist das aber nicht.