Rückkaufswert

Magnus Kaminski
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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz
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Was ist der Rückkaufswert?

Der Rückkaufswert gibt bei einer Lebensversicherung an, wie hoch die Summe ist, die der Versicherer bei einer Kündigung des Vertrags zum jeweiligen Zeitpunkt auszahlen würde. Dabei schätzen Verbraucherschützer, dass rund drei Viertel aller Kunden ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen – und so im Vergleich zur regulären Ablaufleistung auf jede Menge Geld verzichten. 

Rückkaufswert – Definition und Berechnung 

Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung, „kauft“ der Versicherer die Police zurück. Hier kommt der Rückkaufswert ins Spiel, denn dieser gibt an, welchen Wert die Versicherung für die Versicherungsgesellschaft hat und für welche Summe sie sie entsprechend zurückkaufen würde. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt in § 169 Abs.3, dass der Rückkaufswert nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik berechnet werden muss und daher nicht willkürlich sein darf. 

Die allgemeine Formel, anhand derer Ihr Versicherer den Rückkaufswert berechnet, lautet: Rückkaufswert = Eingezahlte Beiträge + erhaltene Zinsen/Überschüsse – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornopauschale (§ 169 Abs.5 VVG). 

Die konkrete Berechnung des Rückkaufswerts sowie der Abzug von Stornokosten sind seit Jahren heftig umstritten. Immer wieder gibt es Urteile, die die Auffassung des Versicherungsnehmers bestätigen und einen unverhältnismäßig hohen Gebührenabzug verhindern. 

Als Kundin oder Kunde gehen Sie schnell leer aus, wenn Sie Ihren Vertrag vorzeitig kündigen. Bei Versicherungen, die zwischen 2001 und 2007 abgeschlossen wurden, gilt nach der Rechtsprechung des BGH aber, dass der Rückkaufswert aber immerhin bei mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen muss. 

Alternativen zur Kündigung der Lebensversicherung 

Besonders wegen der hohen Abzüge ist die Kündigung der Lebensversicherung, die zur Auszahlung des Rückkaufswerts führt, meistens nicht sinnvoll. Sofern Sie planen, Ihren Vertrag aufzulösen – egal auf welchem Weg – sollten Sie bei Ihrem Versicherer zunächst den aktuellen Wert der Police erfragen. Er ist verpflichtet, ihn Ihnen mitzuteilen. 

Echte Alternativen zur Kündigung einer Lebensversicherung sind: 

  • Der Verkauf: Durch den Verkauf der Police geht sie mit allen Rechten und Pflichten auf den Ankäufer, der den Vertrag weiterführt, über. Im Schnitt erhalten Sie hier zwischen fünf und zehn Prozent mehr als bei Kündigung der Versicherung
  • Der Widerruf: Durch rechtliche Fehler in der Widerrufsbelehrung können zahlreiche Policen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, auch Jahrzehnte später noch widerrufen werden. Auch hier darf der Versicherer kaum Gebühren abziehen, insbesondere nicht die hohen Abschlusskosten und den Stornoabzug 

Unser Tipp daher:

Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung keinesfalls unüberlegt! Lassen Sie sich zunächst kostenfrei und unverbindlich bei einem helpcheck-Partneranwalt beraten, um mehr über die möglichen Wege in Ihrem Fall zu erfahren. Dabei gibt es kein Kostenrisiko, eine Gebühr fällt nur im Erfolgsfall an!

Besitzen Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung? Mit einem erfolgreichen Widerruf Ihres Vertrages erhalten Sie bis zu 150% Ihrer eingezahlten Beiträge zurück - das gilt auch für bereits gekündigte und ausgelaufene Verträge.

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Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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