Was ist ein Rürup-Vertrag?
Die Basis-Rente – umgangssprachlich auch nach seinem Erfinder Bert Rürup genannte Rürup-Rente – ist eine ergänzende staatlich geförderte private Altersvorsorge, die neben der gesetzlichen Rentenversicherung zur ersten Säule der Altersvorsorge zählt.
Abgeschlossen werden kann sie als
- klassische Anlage
- fondsgebundene Anlage
- selten als Fondssparplan.
Auch ist eine Kombination mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) möglich, was in der Regel aber für den Versicherungsnehmer eher eine ungünstige Konstellation ist, auch wenn die Beiträge zur BUZ in Verbindung mit einem Rürup-Vertrag steuerlich absetzbar sind.
Ziel ist der Aufbau einer Altersvorsorge in Rentenform
Mittels eines Rürup-Vertrages soll es speziell Selbständigen ermöglicht werden, die weder in der gesetzlichen Rentenversicherung noch in einem Versorgungswerk pflichtversichert sind, mittels staatlicher Unterstützung eine Rente aufzubauen, die ihnen mit Eintritt in den Ruhestand als Leibrente ausgezahlt wird.
Rürup-Rente auch für Angestellte?
Auch Angestellten ist der Zugang zu einem Rürup-Vertrag möglich. Immer dann, wenn gesetzlich Rentenversicherte ihre Höchstgrenzen im Rahmen der Altersvorsorge bei der Steuererklärung voll ausschöpfen wollen und gleichzeitig eine zusätzliche Rente erhalten wollen, ist die Rürup-Rente ein Mittel der Wahl.
Vorsicht – ein Rürup-Vertrag ist nicht für jedermann geeignet
Der Zugang zu einem Rürup-Vertrag steht zwar jedem offen, sinnvoll ist er bei weitem aber nicht für jeden! Der Grund liegt darin, dass der Steuervorteil in dem Moment erlischt, wenn Sie bereits hohe Beiträge im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung abführen – diese werden ihrerseits bereits entlastend berücksichtigt. Weitere Steuererleichterungen können dann nicht mehr geltend gemacht werden.
In der Regel ist der Rürup-Vertrag aufgrund der Steuergesetze lediglich dann sinnvoll, wenn Sie Topverdiener, kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand sind. Näheres hierzu wird Ihnen Ihr Steuerberater umfassend erklären, da es wie so oft auf den Einzelfall ankommt und Ihre persönlichen Lebensumstände in Augenschein genommen werden müssen.
Riester-Vertrag – für Angestellte oft die bessere Alternative
Der Gesetzgeber hat jedoch für alle Angestellten mit einem durchschnittlichen Einkommen eine weitere Möglichkeit geschaffen, Altersvorsorge zu betreiben. Mittels der Riester-Rente kann jeder sozialversicherungspflichtig sowie geringfügig Beschäftigte eine Zusatzrente ansparen. Der Staat unterstützt dieses Vorhaben mittels unterschiedlicher Leistungen, die unmittelbar in den Vertrag einfließen. Ebenfalls können die Eigenbeiträge steuerlich geltend gemacht werden.