Mit der Schadensregulierung wird der gesamte Prozess der Abwicklung und Erstattung von Schäden, die durch einen Verkehrsunfall entstanden sind, zusammengefasst. Dabei erstreckt sich der Regulierungsgedanke nicht nur auf die Auszahlung einer Versicherungsleistung, sondern beginnt mit der Unfallmeldung.
Die Schadensmeldung ist der erste Schritt auf dem Weg zu Regulierung. Nachdem die Benachrichtigung bei der Versicherung eingegangen ist, werden Maßnahmen zur Feststellung, Bewertung und finanziellen Abwicklung von Unfallschäden getroffen. Die Regulierung beschränkt sich aber nicht nur auf Sachschäden an Fahrzeugen, sondern auch Personen- und Vermögensschäden.
Wer übernimmt die Schadensregulierung?
Die rechtlichen Grundlagen zur Regulierung eines Unfallschadens ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Grundsätzlich ist – sofern es sich beim Unfallverursacher um den Fahrer eines Kraftfahrzeugs handelt – für die Regulierung fremder Schäden der Haftpflichtversicherer zuständig.
Den Eigenschaden müssen Unfallbeteiligte selbst tragen oder haben eine Kaskoversicherung abgeschlossen. Diese ist in der Lage, solche Schäden zu regulieren. Fußgänger oder Radfahrer sind deutlich schwerer als Verursacher für den Schadensersatz heranzuziehen, da es hier keine Pflichtversicherung gibt.
Ablauf der Schadensregulierung
Im individuellen Einzelfall unterscheidet sich die Schadensregulierung zwar. Allerdings lässt sich in groben Zügen ein Ablauf skizzieren. Die eigentliche Regulierung wird mit der Unfallaufnahme vorbereitet – besonders, wenn die Polizei hinzugezogen wird. Diese umfasst in der Dokumentation:
- den Unfallbericht,
- Fotos von Unfallstelle und Schäden,
- Aussagen von Zeugen.
Die eigentliche Regulierung beginnt mit der Meldung gegenüber der eigenen Versicherung. Grundsätzlich hat dieser Schritt zeitnah zum Unfall zu erfolgen. In der Regel ist an dieser Stelle eine Frist von einer Woche in den Bedingungen vieler Autoversicherungen vorgesehen.
Inzwischen muss die Schadensmeldung nicht mehr schriftlich oder über eine Hotline erfolgen. Viele Gesellschaften bieten heute Onlineservices oder die Schadensmeldung mit dem Handy direkt an der Unfallstelle an.
Sobald die Versicherung informiert ist und für den Unfall einen Datensatz anlegt, beginnt die Prüfung. Ob eine Schadensregulierung an dieser Stelle in Frage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Anhand des Polizeiberichts und Gutachten kann sich die Versicherung ein Bild von der Haftungsfrage machen.
Ob eine alleinige Haftung, eine Teilschuld des Unfallgegners oder vielleicht sogar höhere Gewalt (unabwendbare Ereignisse als Unfallursache) anerkannt werden, beeinflusst den finanziellen Umfang der Regulierung. Mitunter kann an dieser Stelle auch ein eigenes Gutachten durch die Versicherung in Auftrag gegeben werden.
Am Ende des Prozesses stehen mehrere Szenarien:
- Übernahme der geltend gemachten Forderungen in voller Höhe.
- Anerkennung eines teilweisen Schadens mit entsprechender Regulierung.
- Ablehnung der geltend gemachten Ansprüche.
In letzterer Situation kann die Gegenseite den Klageweg beschreiten. Besonders die Berechnung für Schmerzensgeld oder des Minderwerts für das Auto nach dem Unfall haben ein erhebliches Streitpotenzial.