Der Begriff Schmerzensgeld taucht im juristischen Alltag in verschiedenen Situationen auf. Dahinter steht der Anspruch des Geschädigten auf einen finanziellen Ausgleich für erlittene immaterielle Schäden. Diese können Schmerzen, Leiden oder andere Beeinträchtigungen sein.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es zu einer schuldhaft verursachten Verletzung einer Person gekommen ist. Im Verkehrsrecht ergibt sich der Anspruch auf Schmerzensgeld häufig aus Verkehrsunfällen. Die gesetzliche Grundlage bilden § 823 (Schadenersatzpflicht) und § 253 Abs. 2 BGB (Leistungsanspruch bei immateriellen Schäden).
Hierin legt der Gesetzgeber fest, dass Schmerzensgeld bei einer Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung verlangt werden kann. Es übernimmt an dieser Stelle eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion.
Wann kann Schmerzensgeld geltend gemacht werden?
Schmerzensgeld kann in verschiedenen Situationen von einer geschädigten Person beansprucht werden. Wichtig ist für den erfolgreichen Anspruch, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- bei der geschädigten Person ist eine körperliche oder gesundheitliche Beeinträchtigung (Prellungen, Frakturen oder psychische Schäden) eingetreten
- der Verursacher des Unfalls muss fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben
- zwischen dem Schaden und dem Unfall besteht ein direkter Zusammenhang
- die Verletzung ist unrechtmäßig – also ohne Rechtfertigungsgrund (wie Notwehr oder Einwilligung) - erfolgt
Allerdings gibt es hinsichtlich des Anspruchs auf Schmerzensgeld eine Einschränkung. Für sogenannte Bagatellverletzungen wird mitunter kein Schmerzensgeld zuerkannt. Hierbei handelt es sich um Kratzer oder kleine Schnittwunden und Hämatome (umgangssprachlich ein blauer Fleck), die unkompliziert und für den Geschädigten folgenlos wieder ausheilen. Damit setzt der Schmerzensgeldanspruch eine gewisse Schwere der erlittenen Verletzung voraus.
Wie wird Schmerzensgeld berechnet
Hinsichtlich seiner Höhe ist Schmerzensgeld nicht pauschal festgelegt. Es handelt sich hier vielmehr um Einzelfallentscheidungen, die sich an mehreren Faktoren orientieren. Ein entscheidender Punkt ist die Schwere der Verletzung. Sind leichte Verletzungen (wie Schürfwunden oder Prellungen) eine Folge des fremdverschuldeten Unfalls, wird ein geringer Betrag festgesetzt. Für schwere Verletzungen wie Brüche oder eine dauerhafte Einschränkung wird ein erhöhter Anspruch anerkannt.
In die individuelle Berechnung fließen als Faktoren zudem:
- die Dauer der Beeinträchtigung
- der Einfluss auf das Leben des Geschädigten (Einschränkungen im Beruf, Belastungen der Psyche)
- der Grad der Auswirkungen auf die Lebensqualität ein.
Welche Höhen sind für ein Schmerzensgeld nach einem Unfall typisch? Grundsätzlich handelt es sich an dieser Stelle im Einzelfallentscheidungen. Online zusammengestellte Schmerzensgeld-Tabellen liefern aber Hinweise, wie einzelne Sachverhalte bewertet werden können.
Leichte Verletzungen wie ein Schleudertrauma mit Gelenkblockaden liegen bei einigen hundert Euro. Einige tausend Euro gibt es beispielsweise für relativ einfache Frakturen (je nach Heilungsverlauf und Arbeitsunfähigkeit auch mehr). Komplizierte Frakturen, starke Beeinträchtigungen der Mobilität durch Wirbelsäulenverletzungen oder andere dauerhafte Einschränkungen werden teilweise mit einem Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe bewertet.
Sehr schwere Verletzungen, wie ein Schädel-Hirn-Trauma mit Koma oder ein kritisches Polytrauma können durchaus hohe fünf- bis sechsstellige Schmerzensgeld-Summen nach sich ziehen.