Sonderregelung in Schleswig-Holstein

Magnus Kaminski
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Magnus Kaminski

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Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz
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Was ist die Glücksspiel-Sonderregelung in Schleswig-Holstein?

Für Glücksspiel aller Art gilt in Deutschland der Glücksspielstaatsvertrag, kurz GlüStV. Bei ihm handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern um einen – wie der Name sagt – Vertrag zwischen den einzelnen Bundesländern. Allerdings waren bis zum 30.06.2021 nur 15 der 16 Bundesländer an den Vertrag gebunden, da Schleswig-Holstein als einziges Land von seiner Vertragsfreiheit Gebrauch gemacht und die Vereinbarung nicht unterzeichnet hat. 

Dadurch waren Online-Casinos in allen Ländern außer in Schleswig-Holstein illegal. Da aber der Wohnsitz des Spielers für die Wirkung des GlüStV ausschlaggebend ist, konnten auch nur Menschen aus Schleswig-Holstein das Angebot wahrnehmen. In Bayern beispielsweise galt das Verbot umfassend

Die Anbieter vieler Online-Casinos haben zwar in ihren Werbespots darauf hingewiesen, dass Angebote nur in Schleswig-Holstein gelten, Anmeldungen von Spielern aus anderen Bundesländern aber nicht unterbunden.  

Seit 30.06.2021 sind Online-Casinos bundesweit legal. Der GlüStV wurde dahingehend geändert, dass Anbieter mit entsprechender Lizenz der zuständigen Behörden in allen Bundesländern Online-Casinospiele anbieten dürfen. Allerdings reicht eine Lizenz aus dem EU-Ausland nicht aus, denn für die Gültigkeit des Staatsvertrags ist – wie bereits genannt – einzig der Wohnsitz der Spielers relevant.

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