Umgangssprachlich verbreitet auch als „Knöllchen“ bezeichnet, handelt es sich beim Strafzettel um einen Begriff, der verschiedene Ordnungswidrigkeitenverfahren zusammenfasst. Verwendet wird der Begriff für Ordnungswidrigkeiten, die als ein geringfügiger Verstoß bewertet werden – was insbesondere auf Parkverstöße zutrifft.
Diese werden auch als Ordnungswidrigkeiten des ruhenden Verkehrs bezeichnet. Die Bezeichnung Strafzettel bzw. Knöllchen bezieht sich dabei oft auf den Hinweiszettel, der von den zuständigen Ordnungsbehörden am Fahrzeug angebracht wird und über die Begehung der Ordnungswidrigkeit informiert. Die schriftliche Verwarnung selbst wird häufig per Post zugestellt.
Wer kann einen Strafzettel ausstellen?
Die rechtliche Grundlage für die Ausstellung eines Strafzettels ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – kurz OWiG. Hier regeln §§ 56 ff. OWiG die Grundzüge des Verfahrens und von welchen Personen eine entsprechende Verwarnung ausgesprochen werden darf.
Verwarnungen ausgesprochen werden von den zuständigen Verwaltungsbehörden – speziell den kommunalen Ordnungsämtern. Deren Mitarbeiter im Außendienst überwachen die Einhaltung der Parkvorschriften und stellen bei Verstößen die Hinweiszettel aus. Neben den Verwaltungsmitarbeitern ist laut OWiG auch die Polizei berechtigt, entsprechende Verwarnungen auszusprechen.
Wann sollte ein Strafzettel bezahlt werden?
Verwarnungsgelder können in vielen Situationen direkt bezahlt werden. Dies ist beispielsweise bei einer Polizeikontrolle möglich, wenn Ordnungswidrigkeiten auffallen. Im Zusammenhang mit einem Parkverstoß gibt es inzwischen oft mehrere Möglichkeiten.
- Variante 1: Über den Hinweiszettel ist eine Internetadresse oder ein QR-Code in Kombination mit einem Akten- bzw. Kassenzeichen angegeben. Damit öffnet sich eine Seite, über welche unter Angabe des Akten-/Kassenzeichens direkt der Strafzettel bezahlt wird.
- Variante 2: Die Verwaltungsbehörde verschickt die Benachrichtigung über das Verwarnungsgeld per Post. Mit den enthaltenen Zahlungsdaten kann der Strafzettel bezahlt werden.
Die zur Zahlung eines Verwarnungsgeldes vorgesehene Frist von einer Woche ist gesetzlich nach § 56 Abs. 2 Satz 1 OWiG vorgeschrieben.
Gibt es Strafzettel nur für Parkverstöße?
Eine Verwarnung bzw. das Verwarnungsgeld sanktioniert nicht nur Ordnungswidrigkeiten beim Parken. Da das OWiG für die Verhängung eines Verwarnungsgeldes nicht auf den Tatbestand, sondern dessen Höhe abzielt (es kann bis zu einem Betrag von 55 Euro erhoben werden), werden von § 56 OWiG auch geringfügige Geschwindigkeitsverstöße erfasst.
So werden bis zu einer Überschreitung von 15 km/h 50 Euro Verwarnungsgeld erhoben. Der Gesetzgeber lässt im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten offen, für welche das Verwarnungsgeld festgesetzt wird.
Wann wird ein Strafzettel zu einem Bußgeld?
Parkverstöße werden von den Verwaltungsbehörden meist mit einem Verwarnungsgeld sanktioniert. Es gibt aber auch Verstöße im ruhenden Verkehr, die als schwerwiegend angesehen werden – und direkt ein Bußgeld nach sich ziehen. Richtig teuer ist das Knöllchen, wenn parkende Autos zu einer Blockade für Rettungsfahrzeuge werden. In diesem Fall werden 100 Euro Bußgeld erhoben und es landet sogar ein Punkt in Flensburg.