Tilgungsfristen in Flensburg

Verstöße im Verkehrsrecht werden in Deutschland auf unterschiedliche Weise sanktioniert. Parkverstöße oder eine geringfügige Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit ziehen ein Verwarnungsgeld, basierend auf §§ 56 ff. OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) nach sich. Für schwerwiegende Verstöße droht nicht nur ein hohes Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg.

Das Fahreignungsregister (FAER) gibt es in seiner heutigen Form seit 2014. Davor war es als Verkehrszentralregister ab 1958 bekannt. Punkte werden aus verschiedenen Gründen eingetragen und automatisch wieder gelöscht – wenn die Tilgungsfristen in Flensburg abgelaufen sind.

Wann werden die Punkte in Flensburg gelöscht?

Für die Tilgungsfristen im Flensburger Fahreignungsregister gelten klar festgelegte Regeln. Diese wurden mit der Novellierung des Zentralregisters 2014 eingeführt und in § 29 StVG (Straßenverkehrsgesetz) verankert. Die Entscheidung, wann es zur Tilgung der einzelnen Punkte kommt, hängt vom jeweiligen Verstoß ab.

Übrigens:

In der Neufassung der Regeln hat der Gesetzgeber die Verlängerung bestehender Punkte bei neu hinzukommenden Verstößen fallengelassen. Seit 2014 hat jeder Punkt im Fahreignungsregister seine eigene Tilgungsfrist.

Grundsätzlich werden nach § 29 Abs. 1 Ziff. 1 StVG Ordnungswidrigkeiten mit verkehrssicherheitsrelevanter Bedeutung nach Ablauf von 2 ½ Jahren aus der Akte getilgt. In diese Kategorie fallen beispielsweise Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße.

Für besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten oder bei Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, verdoppelt sich die Tilgungsfrist – auf fünf Jahre.

Besonders schwere Verstöße, die als Straftat eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen, werden erst nach 10 Jahren aus dem Register getilgt.

Mit dem Ablauf der Tilgungsfrist sind in Flensburg die Punkte aber noch nicht verschwunden. Im Anschluss greift noch eine Überliegefrist. Diese erstreckt sich über ein Jahr, in dem die Punkte im Fahreignungsregister gespeichert bleiben.

Tilgungsfristen in Flensburg im Überblick:

  • 1 Punkt – 2 ½ Jahre 
  • 2 Punkte – 5 Jahre
  • 3 Punkte – 10 Jahre 

Warum ist die Überliegefrist wichtig?

Viele Autofahrer kennen zwar die Tilgungsfrist in Flensburg, sind sich aber nicht bewusst, dass die Überliegefrist schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Durch die Speicherung über die Tilgungsfrist hinaus ist es möglich, bei neuen Verstößen den Punktestand genau zu rekonstruieren

Hintergrund: In Deutschland gilt das Tattagprinzip. Für das Punktekonto und die Tilgung ist der Tag entscheidend, an dem der Verkehrsverstoß begangen wurde – und nicht der Tag, an dem der Bußgeldbescheid rechtswirksam wurde. 

geltender Frist, der Einspruchsmöglichkeiten und Arbeitsweise verschiedener Behörden kann sich die Rechtskraft deutlich verschieben – in einer Weise, dass für Altpunkte bereits die Tilgungsfrist erreicht ist. Flensburg kann dank der Frist nachvollziehen, ob es zu Überschneidungen kommt. Gegebenenfalls muss anschließend doch noch die Fahrerlaubnis abgegeben werden

Gut zu wissen:

Autofahrer haben die Möglichkeit zum Punkteabbau. Angesichts der Wirkung, welche die Überliegefrist hat, kann sich dieser Schritt langfristig bezahlt machen und verhindert am Ende möglicherweise den Entzug des Führerscheins wegen des Erreichens der 8-Punkte-Grenze.

Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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