Der Begriff Umweltplakette bezieht sich in Deutschland auf einen kleinen Aufkleber, der gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht wird. Auch unter dem Begriff Feinstaubplakette bekannt, wurde die Plakette im Zuge der Einführung von Umweltzonen geschaffen.

Rechtliche Grundlage ist die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (35. BImSchV). Hierin ist festgeschrieben, dass Fahrzeuge nur in Umweltzonen einfahren dürfen, wenn sie über eine gültige Umweltplakette für die Kennzeichnung ihre Schadstoffklasse verfügen.

Warum brauche ich die Umweltplakette?

Hinter der Einführung sowohl der Umweltzonen als auch der Feinstaub-/Umweltplakette stehen die Bemühungen, in Städten eine Verbesserung der Luftqualität zu erreichen. Die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes legt dazu nicht nur die Schadstoffklassen fest, sondern befasst sich auch mit dem konkreten Aussehen der Plakette.

Ohne diese Umweltplakette sind Fahrzeuge beim Einfahren in die Umweltzone von einem Verkehrsverbot betroffen. Erkennbar sind die Zonen an den entsprechenden Hinweisschildern, welche von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden zu errichten sind. 

Achtung:

Für das Aussehen der Plakette gelten strenge Vorschriften. Die BImSchV schreibt unter anderem die Verwendung der konkreten Farbmuster vor, welche optischen Eigenschaften die Plakette erfüllen muss und wie sie vor dem Anbringen zu beschriften ist.

Die Ausgabe der Umweltplakette erfolgt unter anderem über die Zulassungsstellen. Die Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sieht aber auch jene Stellen, bei denen eine Abgasuntersuchung durchgeführt wird, als mögliche Ausgabestellen für die Plakette vor.

Überblick zu den Umweltplaketten:

  • Schadstoffgruppe 2 – verkehrsrot RAL 3020, Schriftfeld reinweiß
  • Schadstoffgruppe 3 – verkehrsgelb RAL 1023, Schriftfeld reinweiß
  • Schadstoffgruppe 4 – verkehrsgrün RAL 6024, Schriftfeld reinweiß

Auf den Umweltplaketten ist die Schadstoffgruppe als Zahl ablesbar. Mittlerweile gibt es mit den Schadstoffgruppen 5 und 6 zwei weitere Schadstoffklassen (ohne Plakette), die in der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes allerdings noch nicht berücksichtigt sind.

Wie teuer wird das Fahren ohne Umweltplakette?

Autofahrer, die sich nicht innerhalb einer Umweltzone im Alltag bewegen, werden deren Anwesenheit kaum bemerken. Wo keine Plakette (oder die falsche Umweltplakette) hinter der Scheibe klebt und trotzdem in eine Umweltzone eingefahren wird, droht schnell ein Bußgeld. Wer dabei erwischt wird, zahlt 100 Euro. Dazu sind dann noch die Verfahrensgebühren zu rechnen.

Um die richtige Umweltplakette für das eigene Auto zu erhalten, benötigt die Ausgabestelle entweder die Zulassungsbescheinigung Teil I, den Kraftfahrzeugschein oder den Kraftfahrzeugbrief mit der emissionsbezogenen Schlüsselnummer.

Von der Pflicht zur Umweltplakette sind verschiedene Fahrzeuge ausgenommen. Dazu gehören unter anderem:

  • Motorräder und 3-rädrige Kraftfahrzeuge
  • Arbeitsmaschinen sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • mobile Maschinen/Geräte
  • Oldtimer
  • Behinderten-Kraftfahrzeuge 
  • Kraftfahrzeuge mit Sonderrechten.

Wichtig:

Wenn es zur Ummeldung eines Fahrzeugs mit Plakette kommt, muss diese erneuert werden, da das Kennzeichen am Fahrzeug und auf der Umweltplakette übereinstimmen müssen.

Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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