Die Unfallabwicklung bezeichnet den gesamten rechtlichen und praktischen Ablauf nach einem Verkehrsunfall. Es geht um die Klärung der Haftungsfrage, das Thema Schadensregulierung und strafrechtliche Konsequenzen.

Die Unfallabwicklung stellt dabei einige Aspekte in den Mittelpunkt, wie die Kosten für Fahrzeug- und Personenschäden oder die Klärung der Schuldfrage, da diese am Ende entscheidend für die Übernahme der Unfallkosten ist. Darüber hinaus kann die Unfallabwicklung in präventive Maßnahmen münden – durch Fahrverbote, Nachschulungen oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wie sieht eine Unfallabwicklung aus?

In der Praxis beginnt die Abwicklung eines Verkehrsunfalls direkt an der Unfallstelle. Direkt nach dem Unfall tauschen bei einem Bagatellschaden die Unfallgegner wichtige persönliche Daten und Informationen zur Kfz-Versicherung aus. Wichtig: Sofern das Hinzuziehen der Polizei unterbleibt, sollte der Schaden immer hinreichend dokumentiert werden.

Kommt die Polizei zur Unfallstelle, werden Informationen zum Hergang und die Daten der Beteiligten sowie Zeugen aufgenommen. Die Polizei dokumentiert das Schadensbild und die Unfallstelle zur Beweissicherung. Bei entsprechendem Verdacht kann ein Alkoholtest oder Drogentest durchgeführt werden.

Der nächste Schritt auf dem Weg zur Unfallabwicklung ist die Unfallmeldung bei der Autoversicherung. Kfz-Haftpflichtversicherungen übernehmen ausschließlich die Regulierung von Schäden an der Gesundheit und den Sachen Dritter. Die Kaskotarife ersetzen auch Schäden am versicherten Fahrzeug. Im Rahmen der Regulierung des Unfallschadens können der Geschädigte oder die Versicherung Gutachten zur Feststellung der Schadenshöhe in Auftrag geben.

Erkennt der Versicherer den Schaden an, erfolgt die Regulierung bzw. der Ersatz des Schadens als entscheidender Schritt in der Unfallabwicklung. Bei Streitfragen schließt sich in der Regel der Klageweg in Form eines Schadensersatz-Prozesses an.

Wann sollte die Polizei verständigt werden?

In diesem Punkt herrscht bei Unfallbeteiligten immer wieder eine gewisse Unsicherheit. Grundsätzlich kann sich an folgender Faustregel orientiert werden: Bei einem Unfall mit Personenschaden und wenn der Verkehr behindert wird, sollte die Polizei in jedem Fall verständigt werden.

Gleiches gilt, wenn es sich zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Bagatellschaden handelt – der Unfallgegner aber offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Besondere Umsicht gilt beim Unfall mit einem Mietwagen. Die AGB der Vermieter können das Hinzuziehen der Polizei vorsehen.

Welche Schadensersatzarten gibt es in der Unfallabwicklung

In der Unfallabwicklung sind an dieser Stelle zwei grundlegende Schadenersatzansprüche voneinander zu unterscheiden – der materielle und immaterielle Schaden. Ein materieller Schadenersatz wäre für Reparaturkosten oder eine Wiederbeschaffung des Unfallwagens zu zahlen.

Immaterielle Schäden entstehen beispielsweise mit dem Nutzungsausfall während der Reparatur. Ein sehr wichtiger Punkt betrifft die Übernahme von Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Ansprüchen auf Renten – etwa wegen eines Haushaltsführungsschadens.

Was passiert, wenn die Versicherung nicht informiert wird?

Unfallverursacher sollten den Schaden der Haftpflichtversicherung umgehend, in der Regel aber innerhalb einer Woche melden. Wird diese Frist versäumt, handelt es sich um eine Verletzung der versicherungsvertraglichen Pflichten, was zu Regressforderungen führen kann. Allerdings ist es auch dem geschädigten Halter zu empfehlen, den Unfall der eigenen Versicherung zu melden, um auf eventuell erhobene Ansprüche der Gegenseite vorbereitet zu sein.

Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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