Was ist das Verbraucherrecht?
Zum Verbraucherrecht gehören alle Vorschriften, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor einer ungerechten oder unverhältnismäßigen Behandlung durch Unternehmen schützen sollen. Hintergrund des Verbraucherrechts ist vor allem, dass der einzelne Kunde in einer schwächeren Position als große Organisationen steht und daher besonders vor bestimmten Vorgehensweisen geschützt werden muss.
Definition: Das Verbraucherrecht
Ein einheitliches „Verbraucherschutzgesetz“ oder Ähnliches existiert in Deutschland nicht. Vielmehr sind die Vorschriften, die Kundinnen und Kunden vor ungerechtfertigten Geschäftsmodellen schützen, über zahlreiche Gesetze verteilt. Dazu gehören etwa:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Es regelt allgemeine Vertragsgrundsätze und schreibt unter anderem vor, dass Verträge, die unter Zwang abgeschlossen werden, nichtig sind
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Hier finden sich Vorschriften zu den Informationspflichten des Versicherers, den Widerrufs- und Kündigungs-, sowie zu allgemeinen Informationsrechten der Kunden
- Telekommunikationsgesetz (TKG): Hier ist unter anderem geregelt, dass Verbraucher ein Kündigungsrecht haben und wie es konkret ausgestaltet ist
Diese Liste ist bei weitem nicht abschließend und wird laufend durch neue Vorgaben ergänzt. Generell schränkt das Verbraucherrecht an vielen Stellen die Vertragsfreiheit ein, weil Vorgaben existieren, die bestimmte Klauseln verbieten, auch wenn sie im jeweiligen Vertrag sinnvoll wären.
Daher ist ein Großteil der Verbraucherrechtsvorschriften als Mindestvorgaben zu sehen. Von ihnen darf nicht zu Ungunsten der Verbraucherin oder des Verbrauchers abgewichen werden, wohl aber zu Gunsten. Außerdem können Sie als Kundin oder Kunde schriftlich auf bestimmte Rechte verzichten, wenn Sie dies entsprechend erklären. Die meisten Unternehmen lassen sich aber wegen des Klagerisikos nicht auf derartige Abmachungen ein.
Sonderform des Verbraucherrechts: Das öffentliche Recht
Auch im öffentlichen Recht finden sich viele Vorschriften, die „Verbraucher“, also den umgangssprachlichen „Normalbürger“ vor Nachteilen schützen sollen. Im Unterschied zum Privatrecht, das die Rechtsverhältnisse zwischen Zivilparteien regelt, betrifft das öffentliche Recht das Verhältnis zwischen dem Staat (= Behörden) und dem Bürger bzw. Unternehmen.
So gibt es etwa Vorgaben, die regeln, dass jeder Bürger über seine Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten informiert werden muss. Eine weitere relevante Vorschrift ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), das unter anderem vorschreibt, wie Lebensmittel hergestellt, verpackt und verkauft werden dürfen. Auch das Arzneimittelgesetz ist eine solche Vorschrift.